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Damit die Miete nicht das Startkapital verschlingt

Gewerberäume und Büros - Tipp für den Start in die Selbstständigkeit

Wer das Risiko einer Existenzgründung auf sich nehmen will, muss seine Hausaufgaben vorher machen. Das gilt besonders in allen Fragen der Anmietung von Büroflächen oder Produktionsstätten. Der Immoexperte gibt Tipps zur Anmietung im gewerblichen Bereich, damit der Start in die Selbstständigkeit nicht schon zu Beginn  in der Pleite endet. 

 

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, dem dient der ortsübliche Mietspiegel als Richtschnur dafür, ob der Mietpreis der Immobilie angemessen ist. Dieser Maßstab fehlt im gewerblichen Bereich. Eigeninitiative, Recherche und viel Austausch mit Freunden und Kollegen sind gefragt, um einen Überblick über die jeweils angemessene gewerbliche Mietpreisspanne zu erhalten.

Insbesondere diejenigen, die in der Gründungsphase stecken und mit ihrem Budget haushalten müssen, sollten sich die nötige Zeit nehmen, im Vorfeld die ortsüblichen Mietpreise in Erfahrung zu bringen – auch wenn man sich in dieser Phase lieber um die Weiterentwicklung der Geschäftsidee kümmern würde. Ist die Wunschimmobilie gefunden und das Büro oder die Praxis im Geiste schon eingerichtet, gilt es einen genauen Blick auf die Vertragsmodalitäten zu werfen.

Augen auf beim Mietvertrag.

Die Vertragslaufzeiten des Mietvertrages sind für Existenzgründer von entscheidender Bedeutung. Zwar glaubt jeder Gründer „The Next Big Thing“ zu starten, allerdings sollte man trotz aller Begeisterung darüber nachdenken, was passiert, wenn sich die Geschäftsidee leider doch nicht durchsetzt. In diesem Fall müsste man die Immobilie unter Umständen schon nach kurzer Zeit wieder aufgeben. Ist ein Mietvertrag auf eine Dauer von drei oder fünf Jahren ausgelegt, hieße das im schlimmsten Fall, weiter die Miete bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu müssen oder sich einen Nachmieter zu suchen, der gegebenenfalls in den Vertrag eintritt. Zudem sind Mieter mit Verhandlungsgeschick im Vorteil: Da die Höhe der Miete frei verhandelbar ist, sollte man nicht unbedacht auf den ersten Vorschlag des Vermieters eingehen. Bei den Nebenkosten gilt es nachzufragen, ob sie pro Kopf, pro Quadratmeter oder pauschal abgerechnet werden, denn auch hier gibt es die unterschiedlichsten Regelungen.

Tipps, worauf Sie achten und woran Sie denken sollten:

  1. Geografische Lage des Unternehmensstandortes bestimmen
  2. Mietpreise der nahen Umgebung checken
  3. Mietpreis mit Ausstattungsmerkmalen ins Verhältnis setzen
  4. Mietvertragsentwurf prüfen lassen (Laufzeit, Klauseln, Kündigung, Nebenkosten etc.)
  5. Idealerweise einen Locationscout beauftragen

Mietkaution belastet Gründungsbudget.

Während die Mietkaution bei privaten Mietverträgen maximal drei Nettokaltmieten betragen darf, ist sie im Regelfall bei gewerblichen Mietverträgen mit 6 Nettokaltmieten oder 6 Bruttowarmmieten vereinbart. Die Hinterlegung der Mietkaution bedeutet schnell eine hohe finanzielle Ausgabe im mehrstelligen Euro Bereich. Bereits zum Start des eigenen Unternehmens würde so eine Menge des zur Verfügung stehenden Kapitals verschlungen werden. Viel Geld, das in der kostenintensiven Startzeit fehlt. Neben der Anmietung eines Büros belasten noch eine Menge weiterer Anschaffungen das Gründerbudget wie die technische Ausstattung, Möbel, Werbungskosten, Gehälter.

Bei einem der größten finanziellen Posten, der Mietkaution, geht es in erster Linie um die Absicherung des Vermieters beziehungsweise des Eigentümer gegen ein eventuelles Mietausfallwagnis durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Unternehmens. Mietausfälle, fehlende Nebenkostenzahlungen oder auch verursachte Schäden an der Mietsache lassen sich mit der Gewerbemietkaution grundlegend absichern.

Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe sorgt für sicheres Mietverhältnis.

Die übliche Verfahrensweise ist derzeit so geregelt, dass spätestens bei Unterzeichnung des Gewerbemietvertrages die Mietkaution in bar oder per Kontoeinlage hinterlegt wird. Eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbemieter hingegen erspart dem Mieter die finanziell hohe Ausgabe für die Mietkaution. Dieser neue Trend der Mietsicherheit zeigt sich bereits seit einiger Zeit in Deutschland und wird gern wahrgenommen. Der Gewerbemieter beantragt einfach online in wenigen Schritten eine Mietkautionsbürgschaft und erhält eine Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter beziehungsweise dem Eigentümer übergibt. Der ist nun in vollem Umfang abgesichert und im Gegenzug kann der Gewerbemieter die gesparte Mietkaution besser als Investition in das eigene Unternehmen verwenden. Viele Eigentümer von Gewerbeflächen und auch große Immobilienverwaltungsgesellschaften nutzen diese Leistung bereits, da sie das Unternehmertum von Existenzgründern positiv bestärkt.

Ein weiterer entscheidender Vorteil zur herkömmlichen Mietkaution ist, dass der Jungunternehmer sich nach einem eventuellen Umzug nicht darum kümmern muss, die Mietkaution vom Eigentümer oder Verwalter zurückzubekommen. Nicht selten fordert dieser Prozess die Nervenstärke des Mieters heraus, da er sich über mehrere Monate hinziehen kann und dem Mieter das Geld an anderer Stelle schlicht und einfach fehlt. Im Schadensfall richtet der Vermieter sich mit seiner Forderung direkt an den Bürgschaftsgeber, wie beispielsweise bei kautionsfrei.de an die R+V Versicherung. Dies hat den Vorteil, dass er Auseinandersetzungen mit dem Mieter umgeht und ihm innerhalb kürzester Zeit die entsprechende Summe ausgezahlt wird.

Gewerbemietkaution bereits bezahlt? Kein Problem, jetzt zurückholen!

Die Möglichkeit der Liquiditätserweiterung steht aber nicht nur neuen Mietern zur Verfügung – auch Bestandsmieter können sich ihre bereits gezahlte Mietkaution zurückholen. Es genügt, die bereits hinterlegte Mietkaution mit der Bürgschaftsurkunde auszulösen. So lassen sich finanzielle Engpässe ausbügeln, ohne dafür einen Kredit aufzunehmen und ohne eine Kürzung der Kreditlinie hinnehmen zu müssen.

 

Autor: Orlando Mittmann

Orlando Mittmann (Google+) ist Online Marketing Fachmann und spezialisiert auf Immobilien-, Versicherungs- und Finanzthemen. Er berichtet auf Blogs und Onlineportalen regelmäßig über News und Trends aus der Branche und gibt einer breiten Leserschaft stets wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu allen Angelegenheiten rund um das Thema Immobilien, Wohnung, Haus, Grundstück, Mietrecht, Vermieterrecht, Mietkaution u.a. Seine Beiträge sind stets aktuell, kritisch hinterfragt und nah am Puls der Zeit. Folge Orlando auf Twitter unter @derimmoexperte.

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