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Darauf sollten Sie achten

Geschenke versteuern

Werbegeschenke sind zur Weihnachtszeit hoch im Kurs. Und wer als Zeichen der Wertschätzung zum Beispiel eine Flasche Wein verschenken möchte, kann das auch steuerlich geltend machen. Aber Vorsicht! Der Fiskus unterscheidet zwischen Geschenken an Mitarbeiter und Geschenken an Geschäftspartner. Und auch der Kaufpreis spielt eine Rolle.

Weihnachtsgeschenke Steuerrichtlinie Weihnachtsgeschenke Steuerrichtlinie

Um sich für ein Jahr gute Zusammenarbeit zu bedanken, verschenken viele Unternehmen zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten – so motiviert man Mitarbeiter und intensiviert die Beziehung zu engen Geschäftspartnern. Ausgaben für solche Präsente können Unternehmen häufig steuerlich geltend machen. Dabei kommt es jedoch darauf an, wen Sie beschenken und wie viel Geld Sie zu diesem Zweck ausgeben. Wir sagen Ihnen, was es zu beachten gilt.

35 Euro für Geschäftspartner

Wer seinen Geschäftspartnern Präsente zukommen lässt, kann diese steuerlich absetzen – sofern der Kaufpreis 35 Euro im Jahr nicht übersteigt. Investieren Sie anlässlich eines Jubiläums oder zu Weihnachten mehr Geld in einen Werbeartikel, gilt dieses ganz einfach als private Ausgabe. Selbst anteilig können Sie dann nichts mehr geltend machen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Verschenken Sie etwas, das Ihr Geschäftspartner nur betrieblich nutzen kann – spezifische Software beispielsweise – gilt die 35 Euro-Freigrenze nicht mehr. In diesem Fall können Sie auch teurere Posten steuerlich geltend machen. 

Pauschal versteuern und Beschenkte entlasten

Grundsätzlich müssen Ihre Geschäftspartner die Geschenke, die sie von Ihnen erhalten, wie eine Einnahme behandeln, das heißt: Versteuern. Wer niemandem derartige Ausgaben aufzwingen möchte, kann seine Werbeartikel im Vorfeld pauschal versteuern. Diese Art der Besteuerung verlangt 30 Prozent des Kaufpreises sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wenn das Geschenk weniger als 35 Euro kostet, kann allerdings auch die pauschale Steuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wer sich für eine pauschale Versteuerung entscheidet, muss den Beschenkten davon natürlich in Kenntnis setzen – so hat er Sicherheit, dass er selbst nicht mehr in der Pflicht steht, das Geschenk zu versteuern.

Einfacher wird die Situation, wenn Ihre Ausgaben für Werbeartikel niedrig bleiben: Verschenken Sie lediglich Kleinigkeiten, deren Wert 10 Euro nicht übersteigt, fallen gar keine Steuern an. 

Bis 2014 gelten 40 Euro für Mitarbeiter, ab 2015 werden es 60 Euro.

Interne Weihnachtsgeschenke Sie für Unternehmen einfacher zu handhaben: Was Sie in Geschenke für Ihre Mitarbeiter investieren, können Sie immer als Betriebskosten verbuchen – unabhängig davon, wie hoch der Kaufpreis Ihrer Weihnachtsgeschenke ausfällt. Ihre Mitarbeiter hingegen müssen teure Präsente versteuern. Ab dem kommenden Jahr gilt hier eine Freigrenze von 60 Euro, zu Weihnachten 2014 dürfen Geschenke an Mitarbeiter jedoch noch nicht teurer als 40 Euro sein, um steuerfrei zu bleiben.

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