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Forenhaftung - Sieg für MeinProf.de

Die Betreiber von MeinProf.de - eine Bewertungsplattform für Hochschulkurse und -dozenten - verließen den Gerichtssaal des Landgerichts Berlin in zweiter Instanz als Sieger. Laut Urteil müssen Forenbetreiber Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.

Hintergrund
Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet. Obwohl diese Bewertungen sofort nach Kenntnisnahme gelöscht wurden, forderte der Professor den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf - in dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 Euro von MeinProf.de verlangt.

Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und bekam in erster Instanz Recht. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung aber zurück.

Urteilsbegründung
In der Begründung hieß es, dass sich Hochschuldozenten in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen müssten. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.

Auf MeinProf.de - gegründet im November 2005 fünf Studenten der Technischen Universität Berlin - können Studenten aller Hochschulen die Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren.

© 2007 förderland

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