Der Gesundheitsfonds hielt einige unangenehme Überraschungen für viele Beteiligte parat: Wer sich als Selbstständiger am Anfang diesen Jahres bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern wollte, bekam vom Sachbearbeiter zu hören, dass es im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr gebe. Es sei denn, man schlösse einen zusätzlichen Wahltarif ab. Diese Wahltarife waren aber von den Versicherungen meist so gestaffelt, dass ältere Selbstständige unverhältnismäßig mehr zahlen mussten. Außerdem waren manche Tarife derart verfasst, dass man bis zu drei Jahre an sie gebunden war.
Dieses Problem hat der Gesetzgeber nun erkannt und reagierte am Freitag mit einer Gesetzesänderung, die einen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige neu regelt. Hierbei erhält der Versicherungsnehmer ab der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld, wenn er den normalen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent bezahlt. Der Umstand, dass man nicht - wie reguläre Versicherungsnehmer - ab dem ersten Tag Krankengeld bekommt, ist den Selbständigen-Verbänden jedoch immer noch ein Dorn im Auge.