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Neue Gesetze

Besserer Schutz für die eigenen Ideen

Gerade hat der Bundestag ein neues Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums beschlossen. Was bislang nur für das Urheberrecht und das Geschmacksmusterrecht galt, wird nun auch auf das geistige Eigentum übertragen.

 

"Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft, die sich in einem rohstoffarmen Umfeld behaupten muss, von herausragender Bedeutung. Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze. Gefälschte Produkte können auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, zum Beispiel bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Daher muss der Produktpiraterie auf vielfältige Weise begegnet werden. Ein Mittel ist die Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Änderung der Gesetze .

Doch was bedeuten diese Änderungen für Gründer und mit welchen Mitteln können sie gegen Produktpiraterie vorgehen? Die Antworten finden sie hier:

Recht auf Auskunft über gewerblichen Ideenklauer: Die Rechteinhaber sollen in Zukunft leichter an die Daten der Produktpiraten herankommen. Im Rahmen der Möglichkeiten einer zivilrechtlichen Ermittlung können so auch Dritte zur Herausgabe der Daten verpflichtet werden. Die Bedingung für das zivilrechtliche Vorgehen ist der gewerbliche Handel mit dem kopierten Produkt. Gründer können auf diese Weise ohne großen Kostenaufwand herausfinden, wer ihre Idee kopiert.

Lizenzgebühr als Richtwert für den Schadenersatz:
Der Schadenersatz für die Kopie eines Produktes oder einer Idee wird in einer Höhe angesetzt, die entweder dem Gewinnausfall des Unternehmens oder einer angemessenen Lizenzgebühr entspricht.

Einblick in die Unterlagen des Fälschers: Der Rechteinhaber hat bei ausreichendem Fälschungsverdacht das Recht auf Einblick in die relevanten Unterlagen des Beschuldigten. Auch eine Besichtigung der gefälschten Produkte soll möglich sein.

Fälschungen müssen draußen bleiben: Ein Punkt, der zwar eher größere Unternehmen betrifft, von Gründern aber für die Zukunft im Auge behalten werden sollte, ist die Einfuhr von gefälschter Ware in die Europäische Union. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Fälschungen schon an den Außengrenzen der Europäischen Union abgefangen und vernichtet werden sollen. Für die Vernichtung der Ware ist nicht länger ein Gerichtsurteil nötig.

Europaweiter Schutz geografischer Namen: Geografische Bezeichnungen, wie bei den die berühmten "Spreewald Gurken", sollen nicht mehr nur innerstaatlich, sondern europaweit geschützt werden. Für Gründer, die einen solchen Namen wählen, bedeutet das eine Erleichterung des Markenschutzes - besonders, wenn es irgendwann um die Expansion ins europäische Ausland geht.

Private Abmahnungen werden günstiger: Für Privatpersonen droht ab sofort keine Gefahr mehr durch dubiose Abmahn-Anwälten, die allein vierstellige Summen an Honorar verlangen. Bei einfachen, außergeschäftlichen Fällen sollen die Anwaltsgebühren in Zukunft nicht höher als 100 Euro liegen. Da dieses Gesetz zunächst nur bei außergeschäftlichen Fällen gilt, können junge Unternehmer noch nicht von dieser Änderung profitieren. Streitigkeiten um Namensendungen wie bei der Endung VZ, die beispielsweise von StudiVZ für sich beansprucht wird, durch die Unternehmen mit dem größeren Geldbeutel entschieden werden.

Weitere Informationen:

  • Wissen: Produkt- und Markenpiraterie

© 2008 förderland

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