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Dies gilt es zu beachten

Zweigstelle im Ausland gründen

Unternehmen, die heute erfolgreich operieren möchten, müssen global denken. Neben der Tatsache, dass man seine Produkte und Leistungen möglichst nicht nur regional anbieten sollte, ist es vor allem die Zweigstelle, durch die sich internationale Märkte öffnen lassen. Das Eröffnen einer Niederlassung im Ausland ist jedoch nicht ganz einfach, was primär an den rechtlichen Unterschieden liegt.

Ausländisches und EU-Recht beachten

Vor der Entscheidung für die Gründung einer Zweigstelle im Ausland , gilt es ausgiebig Informationen einzuholen. Vor allem der rechtliche Rahmen unterscheidet sich in vielen Ländern erheblich von Deutschland. Dies macht es auch schwierig, eine generelle Aussage für die Zweigstelle im Ausland zu treffen. Viele Länder unterscheiden sich bei rechtlichen Vorschriften in Hinblick auf Geschäftsform, Arbeitnehmerrecht oder Steuerrecht nicht nur von Deutschland, sondern auch untereinander. Aus diesem Grund muss jedes Land für sich selbst betrachtet werden. Sehr wichtig ist jedoch in jedem Falle, dass Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Land besitzt. Andernfalls müssen Einkünfte sowohl über die Zweigstelle im Ausland als auch in Deutschland versteuert werden.

Etwas einfacher ist die Sachlage, wenn es sich um zukünftige Zweigstellen im EU-Ausland handelt. Spanien stellt beispielsweise ein interessantes Land für einen Nebensitz dar und besitzt aufgrund des EU-Rechts ähnliche Rahmenbedingungen wie Deutschland. Gerade im Bereich der Gewerbeimmobilien gilt es jedoch durchaus, den einen oder anderen Unterschied zu beachten. Wer sich etwa für Gewerbeimmobilen auf Mallorca wie hier zu finden interessierte, benötigt eine NIE-Steuer-Nummer. Diese ist Voraussetzung für den Immobilienerwerb in Spanien und kann nur persönlich oder durch einen notariell beglaubigten Vertreter beantragt werden. Dazu gibt es einige steuerliche Besonderheiten , wie zum Beispiel die günstigere Körperschaftssteuer für neue Gesellschaften oder die besondere Einkommensteuer auf Gewinne aus Immobilienverkäufen für Nicht-Spanier, die es zu beachten gilt.

Zweigstellen außerhalb der EU

Ist das Thema ausländische Zweigstelle grundsätzlich schon nicht einfach, wird es noch einmal erheblich schwieriger, wenn man über Länder nachdenkt, die sich nicht in der EU befinden. In Südafrika ist es beispielsweise notwendig, einen südafrikanischen Staatsbürger zu registrieren, der für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen in der südafrikanischen Filiale verantwortlich ist. Auch einen Bilanzprüfer gilt es im Vorfeld der Zweigstelle festzulegen. Zudem spielt innerhalb des Landes das sogenannte Black Economic Empowerment eine wichtige Rolle. Auch ausländische Unternehmen werden dazu angehalten, mit ihren Niederlassungen zur wirtschaftlichen Gleichheit zwischen schwarzen und weißen Bewohner des Landes beizutragen.

Während die Eröffnung einer Zweigstelle außerhalb der EU durchaus schwierig sein kann, gibt es ein Land, das es ausländischen Investoren vergleichsweise einfach macht. Die Schweiz ist sehr offen für neue Unternehmen, gerade auch im Hinblick auf die rechtlichen Umstände. So müssen Zweigstellen in der Schweiz kein festes Eigenkapital vorweisen und sind von speziellen inländischen Steuern befreit. Darüber hinaus ist man je nach Art und Form der Unternehmung nicht zwingend verpflichtet , eine Buchführung zu betreiben oder Rücklagen zu bilden.

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