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Darauf müssen Sie achten:

Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter

Zusätzlich oder als Alternative zum Weihnachtsgeld werden in deutschen Firmen gerne auch Weihnachtsgeschenke an die Mitarbeiter verteilt. Allerdings gibt es für den Arbeitgeber einiges zu beachten, damit keine steuerlichen Abgaben fällig werden.

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Geschenke statt Weihnachtsgeld immer beliebter

Früher galt es als nettes kleines Geschenk vom Arbeitgeber, damit sich die Angestellten rechtzeitig zum Fest etwas gönnen konnten. Doch heute steht es zunehmend in der Kritik: So wird das Weihnachtsgeld ungerecht verteilt – in manchen Branchen gibt es üppige Zulagen, in anderen Branchen dagegen gar nichts. Arbeitnehmer mit Tarifvertrag erhalten weit häufiger Weihnachtsgeld als ohne und auch Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen profitieren eher als diejenigen mit befristeten Verträgen.

Ärgerlich ist auch die Versteuerung des Weihnachtsgeldes: Vater Staat greift beiden Seiten bei der Bonuszahlung ungeniert in die Tasche. Wer als Arbeitgeber Geschenke an seine Mitarbeiter verteilt, kann daher gleich doppelt etwas Gutes tun: Er erspart sich selbst und den Mitarbeitern eine steuerliche Abgabe und sorgt zudem dafür, dass alle Mitarbeiter gleich belohnt werden – unabhängig von ihrem Vertrag und ihrem Gehalt.

Diese Tipps helfen beim Steuernsparen

Der Lohnsteuerhilfe Verein hat einen praktischen Ratgeber mit den wichtigsten Hinweisen zur Vermeidung von Steuern und Sozialabgaben zusammengestellt, der Ihnen hilft, die besten Geschenke zu finden. Ideal sind zum Beispiel technische Geräte wie Laptops, Tablets oder aktuelle Smartphones: Diese können als "Arbeitsgerät" dem Mitarbeiter überlassen werden, sodass er keine Steuern auf das "teure Geschenk" zahlen muss, darf das Gerät aber auch privat nutzen.

Ein anderes sinnvolles Geschenk sind Gutscheine für Gesundheitsmaßnahmen oder Fortbildungskurse: Arbeitgeber können Präventionsmaßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiter mit bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei fördern. Zwar darf für dieses Geld keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder im Sportverein gezahlt werden, doch zu den akzeptierten Maßnahmen gehören auch Massagen, Kurse zur Rückenfitness oder Zuschüsse zu einem Gesundheitsurlaub. Bei Fortbildungsmaßnahmen muss darauf geachtet werden, dass diese zur Firma passen: Ein Töpferkurs an der VHS ist für ein IT-Unternehmen wenig glaubhaft. Will der Mitarbeiter aber schon länger aus privaten Gründen Französisch lernen, steht einem Zuschuss für eine Sprachreise an die sonnige Côte d'Azur dagegen nichts im Weg.

Mobilität und leckeres Essen verschenken

Gerade Pendler freuen sich über einen Zuschuss zu ihren Tankkosten als Weihnachtsgeschenk oder über ein Jobticket für die Bahn. Bis zu 44 Euro im Monat kann der Arbeitgeber hier steuerfrei zuzahlen – das ist über das Jahr hinweg eine nette Summe für den Arbeitnehmer. Kommt der Arbeitnehmer mit dem Fahrrad oder fährt er lediglich einige Minuten pro Tag mit dem Auto, ist ein Restaurantscheck eine gute Alternative. Dieser muss jedoch pauschal versteuert werden, da er als geldwerter Vorteil gilt. Für den Arbeitnehmer ist er dennoch ein tolles Geschenk, vor allem wenn er ohnehin gerne essen geht.

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