Während sich die Rürup-Rente vornehmlich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer richtet, ist die Riester-Rente in erster Linie für Angestellte und Beamte konzipiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass Selbstständige unter keinen Umständen von den staatlich geförderten Maßnahmen wie Wohn-Riester profitieren können.
Wohn-Riester, was ist das genau?
Die Eigenheimrente – im Volksmund als Wohn-Riester bezeichnet – fördert mietfreies Wohnen als Teil der Altersvorsorge. Wer ein Eigenheim bauen oder kaufen möchte, kann hierbei von staatlichen Zulagen profitieren. Zudem winken Steuerbegünstigen, da bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden dürfen. Seit Anfang 2014 ist das Modell noch flexibler geworden und gestattet, angespartes Riester-Vermögen auch für einen altersgerechten Umbau zu nutzen oder jederzeit darauf zu verwenden, Schulden am eigenen Haus zu begleichen. Die Riester-Förderung steht prinzipiell allen offen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Da Selbstständige hierzu nicht verpflichtet sind, gestaltet sich die Situation bei ihnen etwas komplizierter.
Wohn-Riester für Selbstständige
Freiberufler, die sich für eine Riester-Förderung interessieren, müssen eins von zwei Kriterien erfüllen, um die Vorzüge von Wohn-Riester trotzdem nutzen zu können: Förderberechtigt sind zum einen all jene, die auch als Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – beispielsweise Hebammen oder Künstler. Daneben können sich auch diejenigen eine Riester-Förderung beantragen, deren Ehepartner als Angestellte förderberechtigt sind; sie gelten dann als mittelbar zulageberechtigt, dürfen die steuerlichen Vorteile allerdings nicht für sich nutzen.
Expertenrat einholen
Da die Situation für Selbstständige, die Wohn-Riester nutzen möchten, komplizierter ist als bei Menschen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, empfiehlt es sich in diesem Fall besonders, im Vorfeld einen Experten zu befragen. Ein Berater von einer renommierten Bank wie beispielsweise der LBS kann gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Fall untersuchen und Ihnen sagen, ob und in welchem Rahmen Sie förderungsberechtigt sind und ob sich die Riester-Rente grundsätzlich für Sie lohnen kann.