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Freiberuflich oder Selbstständige?

Tipps für die optimale Altersvorsorge

"Riestern? Das ist doch nur was für Angestellte." So oder so ähnlich mögen Sie vielleicht schon einmal geantwortet haben, wenn es um die Altersvorsorge geht. Und die Aussage ist auch korrekt – hat aber ein paar Ausnahmen. Doch im Wesentlichen gilt der Satz: Angestellte riestern, Selbstständige rürupen. Alles Wichtige über die Basisrente für Freiberufler und Selbstständige erfahren Sie hier.

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Rürupen – so funktioniert die Rentenform

 

Auf den Markt kam die Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler bereits 2005. Die Möglichkeit, so hohe steuerliche Vorteile geltend zu machen, gibt  es aber seit Januar 2014. Bis zu 78 Prozent der geleisteten Einzahlungen erkennt das zuständige Finanzamt aktuell an. Davor waren es nur 60 Prozent. Bis zum Jahr 2025 sollen es dann 100 Prozent der Einzahlungen sein, die man geltend machen kann. 20.000 Euro für Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete beträgt der derzeitige gesetzliche Höchstbetrag.    

 

Wurde der Rürup-Vertrag bereits vor dem 01.01.2012 abgeschlossen, besteht der Auszahlungsanspruch ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Wurde der Vertrag später abgeschlossen muss das 62. Lebensjahr vollendet sein, bevor man sich über eine Auszahlung freuen kann. Bei der Auszahlung wird die nachgelagerte Besteuerung aktiv. Nach diesem Prinzip müssen die Altersbezüge mit dem zum Vertragsabschluss gültigen Prozentsatz versteuert werden. Ob für Sie die steuerlichen Vorteile dennoch überwiegen, klären Sie am besten mit einem Finanzberater. 

 

Musste der Selbstständige beispielsweise sein Geschäft während der Ansparphase aufgeben, so haben sich seine Lebensumstände wahrscheinlich stark verändert. Das Gute an der Rürup-Rente ist hierbei, dass das angesparte Kapital nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet wird.

Allerdings fließt es bei einer Pleite in die Insolvenzmasse .

 

Zertifizierung ist wichtig

 

Damit die steuerlichen Vorteile auch geltend gemacht werden können, muss Ihr Rürup-Vertrag vom Bundeszentralamt zertifiziert sein.

 

Die Kriterien lauten wie folgt:

  • Garantie einer lebenslang gezahlten Rente.
  • Einmalzahlungen und Kündigung sind nicht vorgesehen.
  • Nicht möglich ist es, Ansprüche zu vererben oder zu übertragen.

 

Mögliche Ergänzungen

 

Ergänzen können Sie Ihren Rürup-Vertrag mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, der zusätzlich abgeschlossen werden kann. Auch ein Hinterbliebenenschutz ist sinnvoll, um seine Lieben gut versorgt zu wissen.

 


Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie, die Sie in Betracht ziehen können. Z.B. bei Swiss Life finden Sie viele weitere Informationen über nötige Versicherungen.

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