<< Themensammlung Gründung

Crowdfunding

Kleinanlegerschutzgesetz: Bundesverband Deutsche Startups äußert sich kritisch

Das Bundesfinanzministerium hat im Juli einen Entwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz veröffentlicht. Das Gesetz soll den Anlegern eine bessere Einschätzung der mit der Anlage tatsächlich verbundenen Risiken ermöglichen. Der Bundesverband Deutsche Startups hat nun ein Positionspapier herausgebracht, in dem er erhebliche Risiken für das Crowdfunding von Start-ups sieht und fordert, diese Risiken bei der Regulierung zu beachten.

 

Quelle: © Hans-Jörg Nisch - Fotolia.com

Nicht zuletzt die Vorkommnisse um die Insolvenz von Prokon haben Finanzminister Wolfang Schäuble und Justizminister Heiko Maas dazu bewegt, dass Kleinanlegerschutzgesetz aufs Papier zu bringen. So heißt es: „Jüngste Fälle und Unregelmäßigkeiten bei Anbietern von Vermögensanlagen haben das Vertrauen von Anlegern in verschiedene öffentlich angebotene Finanzprodukte stark beeinträchtigt. Mit Hilfe breiter Werbemaßnahmen war es den Anbietern gelungen, Gelder in erheblichem Umfang einzuwerben.“ Dabei wären Renditen in Aussicht gestellt worden, die deutlich über dem für sichere Anlagen üblichen Niveau lägen.

Die Anleger hatten laut Finanzministerium zu viel Vertrauen in die Sicherheit der Anlagen und schätzen die tatsächlich verbundenen Risiken falsch ein. Nun sollen die Anleger besser vor solchen Anlagen geschützt werden. Jedoch hätte das Gesetz auch negative Folgen für das Crowdfunding von Start-ups, für die es gerade in der Anfangsphase schwer ist, Finanzierungsmittel einzuwerben.

Prospektpflicht für Start-ups in der Kritik

Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz müssen Crowdfunding-Plattformen zukünftig ein Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) für Investoren bereithalten, das auf maximal drei Seiten über das jeweilige Unternehmen und die mit der Anlage verbunden Risiken sowie die Möglichkeiten einer Kapitalrückzahlung informiert. Ausnahmen bilden Investitionen, die 250 Euro nicht übersteigen. Außerdem werden Vermögensanlageprospekte vom Gesetz eingefordert. Für Crowdinvesting-Plattformen wurde hier jedoch eine Ausnahme vorgesehen. Solange das Projekt nicht über eine Millionen Euro sammelt und Einzelinvestment nicht über 10.000 Euro liegen, sind keine Vermögensanlageprospekte nötig.

“Wir begrüßen bei diesem Gesetzentwurf, dass die Prospektpflicht gelockert und an die Finanzierungspraxis von Startups angepasst werden soll. Doch die im Gesetzentwurf ausgeführten Voraussetzungen für Ausnahmen von der Prospektpflicht zeigen, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss“, erklärt Florian Nöll, Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbands Deutsche Startups. „Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.”

Der Verband fordert in einem kürzlich veröffentlichen Positionspapier beispielsweise eine Anhebung der Grenze zur Erstellungspflicht eines Vermögensanlageprospekts von einer Million auf drei Millionen. Generell sieht der Verband das Risiko, dass die Investoren das Vertrauen in diese Anlageoption verlieren könnten, trete die Regulierung in ihrer derzeitigen Form in Kraft. Dies hätte weitreichende negative Auswirkungen für die jetzt schon unterentwickelte Finanzierungssituation deutscher Start-ups.

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt