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Praxis-Tipps

Die zehn wichtigsten Antworten zum Urheberrecht

Vor allem in Kreativ-Berufen ist das Urheberrecht ein besonders sensibles Feld. Oft ist es nicht leicht, den Überblick im Paragraphen-Dschungel zu behalten und dann auch noch zu wissen, wie man das Recht in die Praxis umsetzen soll. Deshalb gibt förderland Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Thema Urheberrecht.

Wer hatte die Idee zuerst? Wer hatte die Idee zuerst?

1. Worum geht's?
Das Urheberrecht soll den Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen. Darunter fallen literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Werke. Mit deren Erstellung entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch.

2. Für wen ist das Urheberrecht wichtig?
Das Urheberrecht ist vor allem für Menschen bedeutsam, die kreativ oder schöpferisch tätig sind, zum Beispiel Fotografen, (Web-)Designer, Werbetexter oder Architekten. Neben Autoren und Journalisten betrifft es außerdem Programmierer, Erfinder und Gründer. Auch "kreative Unternehmen", wie etwa Designbüros oder Werbeagenturen, sollten ihr geistiges Kapital unbedingt schützen lassen.

3. Was kann geschützt werden?
Zu den Schutzgegenständen zählen zunächst literarische Schöpfungen sowie Reden  und Computerprogramme. Hinzu kommen Tanzchoreographien, Filme, Fotos sowie Kunstwerke und -entwürfe. Außerdem können wissenschaftliche oder technische Werke geschützt werden, zum Beispiel Zeichnungen, Karten oder Skizzen. Damit das Werk zu den Schutzgegenständen gezählt werden kann, muss die geistige oder künstlerische Leistung außerdem eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen, sie muss also individuell genug sein.

4. Was sind die wichtigsten Details des Urheberrechts?
Die Rechte am eigenen Werk bestehen bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und gehen mit dessen Tod auf die Erben über. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das sogenannte Veröffentlichungsrecht. Demzufolge kann der Urheber darüber entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Auch die Verwertungsrechte sind wichtig. Sie sprechen dem Urheber das Recht zu, sein Werk in jeglicher Art und Weise zu verwerten. Darüber hinaus hat der Urheber die Möglichkeit, Nutzungsrechte an seinem Werk durch Lizenzverträge auf einen oder mehrere Lizenznehmer zu übertragen.

5. Ist Urheberrecht dasselbe wie Copyright?
Nein. Das deutsche Urheberrecht will den Künstler schützen, das aus den USA stammende Copyright hingegen den Inhaber der Rechte am Werk, beispielsweise einen Verlag. Da in den USA die Urheberrechte seit dem 1. April 1989 wie in Deutschland automatisch entstehen, wird auch dort der Copyright-Hinweis nicht mehr benötigt.

6. Warum ist ein Copyright-Hinweis trotzdem sinnvoll?
Ein Copyright-Hinweis kann zur Vorbeugung und zur Sicherung der eigenen Ansprüche dienen.
Gerade im Internet ist die Gefahr groß, dass Urheberrechte verletzt werden. Vor allem jüngere Internetnutzer glauben oft, ohne einen Copyright-Hinweis dürften sie Inhalte und Designs beliebig kopieren. In diesen Fällen kann ein Copyright-Vermerk abschreckend wirken, insbesondere wenn die rechtlichen Folgen hinzugefügt werden. Auch ein Warnhinweis auf Schadensersatz ist zu empfehlen: Durch einen deutlichen Hinweis auf die Urheberrechte kann der sogenannte Verletzer im Falle eines Rechtsstreites nicht behaupten, er habe nicht gewusst, dass er rechtswidrig gehandelt habe.

7. Warum sollte man das geistige Eigentum überhaupt schützen lassen?
Obwohl Urheberrechte im deutschen Recht mit der Schaffung eines Werkes automatisch entstehen, kann eine notarielle Hinterlegung sinnvoll sein. Denn im Falle eines Rechtsstreits halten Sie dadurch ein wirksames Beweismittel in ihren Händen.

8. Wie kann ich meine Urheberrechte schützen lassen?
Der einzige wirksame Nachweis der eigenen Urheberschaft ist die Hinterlegung bei einem Notar, der in Deutschland zugelassen ist. Dies geschieht normalerweise bei einer persönlichen Sitzung. Danach kann der Urheber zu jedem Zeitpunkt in den nächsten 80 Jahren eine notarielle Beglaubigung der Hinterlegung anfordern. Diese Urkunde wird als Prioritätserklärung bezeichnet und besitzt auch international hohe Beweiskraft.

9. Gibt es Alternativen zur notariellen Hinterlegung?
Eine gleichrangige Alternative zur notariellen Hinterlegung gibt es nicht. Jedoch müssen Sie nicht unbedingt selbst zum Notar gehen. Es gibt mittlerweile Unternehmen, die im Internet Verfahren anbieten, durch die Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen können. Ihre Werke werden so notariell hinterlegt ohne dass Sie persönlich beim Notar erscheinen müssen.

10. Welche Maßnahmen sind als Beweismittel nicht zu empfehlen?
PC-Archive sind als Beweismittel vor Gericht unwirksam, da sie in kürzester Zeit kopiert werden können und das Erstellungsdatum manipulierbar ist. Auch Zeugenaussagen eignen sich nicht besonders gut: Bei Freunden und Bekannten stellen die meisten Gerichte deren Objektivität infrage. Darüber hinaus ist es oft schwierig und mit hohem Aufwand verbunden, unabhängige Personen zu finden – gerade wenn der Erstellungszeitpunkt eines Werkes schon längere Zeit zurück liegt.
Ebenso wenig ist das Einschreiben an sich selbst eine Alternative: Zwar kann man sich dadurch den Zeitpunkt der Umschlagübergabe durch Poststempel und Unterschrift bestätigen lassen. Doch dies macht leider keine Aussagen über Inhalt des Briefes. Es könnte ebenso gut auch ein leeres Einschreiben verschickt oder der Inhalt später ausgetauscht worden sein.

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