<< Themensammlung Gründung

Dienstreise-Versicherung

Die Auslandsversicherung für Dienstreisende

In Zeiten zusammenwachsender Märkte und Globalisierung nehmen Dienstreisen im Geschäftsalltag immer weiter zu. Häufig sind dabei die Terminpläne eng bestückt und der Erfolgsdruck ist hoch. Kommen dann noch Jetlag und hohe Temperaturen dazu, kann im Eifer des Gefechts schon mal etwas verloren gehen oder sogar ein Unfall passieren. Nicht ohne Grund sind daher Arbeitgeber verpflichtet für ihre Mitarbeiter im Ausland zu sorgen. Um der Fürsorgepflicht der Mitarbeiter im Ausland nachzugehen, lohnt es sich über eine Dienstreise-Versicherung nachzudenken.

Bild: © Natis - Fotolia.com

Bereits die Hälfte aller deutschen Mittelständler ist auch im Ausland vertreten. Dienstreisen gehören für solche Unternehmen zum Berufsalltag. Doch wie auf einer Urlaubsreise, kann es auch bei einer Dienstreise zu Krankheit, Unfall oder Verlust von Wertsachen kommen. Wer zahlt dann die Behandlung vor Ort oder sogar den Krankenrücktransport? Oder wer bezahlt die Stornogebühren, falls ein Mitarbeiter vor Dienstreiseantritt erkrankt? In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen für die Kosten aufkommen muss. Denn er unterliegt gegenüber seine Belegschaft einer sogenannten gesetzlichen Fürsorgepflicht.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Diese Fürsorgepflicht sieht beispielweise vor, dass der Arbeitgeber für die medizinische Behandlung einer seiner Mitarbeiter im Ausland oder bei einem Rücktransport nach Deutschland einen westlichen Standard gewährleisten muss. Darüber hinaus haftet er in gewissen Fällen für Schäden, die der Dienstreisende einem Dritten gegenüber verursacht. Und auch das Gepäck des Angestellten unterliegt der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers.

Um dieser Fürsorgepflicht also gewissenhaft nachgehen zu können und auch um Kosten und Risiken einzusparen, sollten Arbeitgeber am besten eine Dienstreise-Versicherung für ihre Mitarbeiter abschließen.

Die Leistungen der Dienstreise-Versicherung

Doch was gehört alles zu einer Dienstreise-Versicherung? Eine Reisekrankenversicherung sollte in jedem Falle abgeschlossen werden. Sie kann dann je nach Größe des Unternehmens oder den spezifischen Anforderungen angepasst und erweitert werden. So kann die Absicherung des Reisegepäcks und eine Storno- oder Abbruchversicherung dazu genommen werden. Darüber hinaus ist es möglich eine Reiseunfallversicherung, ein Haftpflichtschutz sowie ein Verspätungsschutz für die Reise abzuschließen. Ein Verspätungsschutz kommt beispielsweise dann zum tragen, wenn ein Dienstreisender durch Verspätung der ersten Maschine in Deutschland, den Anschlussflieger im Ausland verpasst. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich immer gut beraten lassen oder Vergleichsportale im Internet heranziehen. Denn die Versicherer unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Service wie beispielsweise dem Angebot eines 24-Stunden-Hotline.

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt