Praxisneugründung nicht ohne Hürden
Grundsätzlich müssen junge Ärzte erst einmal abwägen, ob sie eine Praxis übernehmen oder sich für die Neueröffnung entscheiden. Letzteres ist nicht ohne weiteres möglich : Aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes sind Neugründungen nur noch in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten zulässig. Dabei handelt es sich um Gebiete, die derzeit unterversorgt sind - und dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten der neuen Bundesländer der Fall. Allerdings gilt diese Beschränkung nur für Allgemeinmediziner, Fachärzte sind in dieser Hinsicht weniger eingeschränkt. Allerdings gibt es auch hier eine Bedarfsplanung, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird. Hier wird das Verhältnis von Einwohnerzahl zu niedergelassenen Ärzten ermittelt, um daraus ein Bedarf abzuleiten. Als Anhaltspunkt für den richtigen Standort einer neuen Praxis sind diese Zahlen durchaus von Relevanz.
Zulassung als Vertragsarzt notwendig
Doch damit nicht genug: Zwar kann prinzipiell jeder eine Praxis gründen, der eine Approbation als Arzt besitzt, was bedeutet, dass er die Ärzteprüfung erfolgreich abgelegt hat. Damit können allerdings zunächst nur Selbstzahler oder privatversicherte Patienten behandelt werden. Um auch gesetzlich Versicherte behandeln zu können, muss eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sein. Hierbei handelt es sich allerdings in der Regel um eine formale Frage; nach einem schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss wird üblicherweise eine Bewilligung erteilt.
Hoher Finanzbedarf: Banken verlangen Businessplan
Zunächst müssen allerdings die notwendigen finanziellen Mittel zur Erstausstattung der Praxis angeschafft werden. Zahnärzte müssen beispielsweise allein für die zahnmedizinische Ausstattung und 25.000 Euro einkalkulieren; für die Modernisierung und Neubeschaffung sollten jährliche Investitionskosten von etwa 3000 Euro eingeplant werden. Zudem müssen Angestellte bezahlt werden. Bei zwei Fachkräften sind Gehaltskosten von 45.000 Euro pro Jahr das richtige Maß. Weil Stammkunden in der ersten Zeit noch fehlen, müssen diese Kosten zunächst durch einen Kredit abgefedert werden. Wie bei einer Unternehmensgründung üblich, setzen die Banken für eine solche Finanzierung einen Businessplan voraus . Allerdings besitzen die Banken auch einige Expertise, wenn es um die Unterstützung von Neugründungen oder Praxisübernahmen geht. Die Deutsche Bank hat ein eigenes Portal eingerichtet, welches sich an Kunden richtet, die Heilberufe ausüben wollen und eine Praxisgründung ins Auge fassen. Ein spezieller Betreuer befasst sich nicht nur mit den finanziellen Erfordernissen, sondern berät auch hinsichtlich behördlicher Genehmigungen. So schwierig der Schritt in die Selbstähnlichkeit auch zunächst erscheint - mit den richtigen Partnern erscheint der Traum vieler junger Ärzte durchaus erfüllbar.