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Recht

Arglistige Täuschung: Wann kann ein Arbeitgeber gleich wieder feuern?

Mitarbeiter muss man sich genau aussuchen. Als Gründer noch viel mehr. Denn die Verpflichtungen, die man mit einem Arbeitnehmer eingeht, sind immens und die Rechte der Arbeitnehmer ebenso. Wir haben zum Thema "Einstellen eines Mitarbeiters" mal ein aktuelles Urteil für Sie. Wie würden Sie entscheiden?

Es soll beim Gründen ja möglichst flutschen und vor allem auch Spaß machen. So auch das Einstellen eines Mitarbeiters. Neben Lebenslauf und Zeugnisnachweisen muss beim Bewerbungsgespräch im Wesentlichen der Bauch entscheiden. Denn weder der Mitarbeiter noch Sie kennen sich und wissen deshalb auf was sie sich einlassen. Dabei kann zum Beispiel aber auch einmal Folgendes herauskommen:

Wie hätten Sie entschieden?

In einem aktuellen Fall ging es um einen Mann, der mit einem Arbeitsvertrag ausdrücklich Nacht- und Schichtarbeit zustimmte. Nach Arbeitsstart brachte er sofort zwei ältere ärztliche Bescheinigungen, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit ausüben dürfe. Zudem brachte er noch eine neue Bescheinigung mit ähnlichem Inhalt. Daraufhin erklärte der Arbeitgeber die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung des Arbeitnehmers. Zu Recht?

Es gibt eine gewisse Tendenz, dass Richter im Arbeitsrecht eher "pro Arbeitnehmer" urteilen. Ein einmal unterschiebender Arbeitsvertrag ist schwerlich wieder aufzukündigen oder zu verändern. Es gelten aber auch bei einem Arbeitsvertrag - wie überall im Leben - die Rechte und Pflichten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, Lügen und Betrügen geht natürlich auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht. Und daraus folgt: Der Arbeitgeber hat sehr wohl die Möglichkeit, den Mitarbeiter sofort loszuwerden, sollte sich dieser strafbar gemacht haben – wenn er es beweisen kann.

In dem angesprochenen Urteil war es dem Arbeitgeber ein Leichtes, dem Mitarbeiter die Täuschung nachzuweisen, kam dieser doch gleich nach Arbeitsantritt mit alten, ärztlichen Bescheinigungen an. Das heißt, der Mitarbeiter gab somit zu, von seiner Beeinträchtigung vor Bewerbungsgespräch und Unterzeichnen des Arbeitsvertrags gewusst zu haben. Und aus diesem Grund wurde eine entsprechende Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers auch abgelehnt.

Was heißt das für Sie?

  • Arbeitsverträge sollte vorab ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dies gilt insbesondere bei kritischen Details wie Schichtarbeit oder Umgang mit gefährlichen Substanzen (Chemikalien o.ä.).
  • Sollten bei einem Arbeitsvertrag ohne rechtliche Vorabprüfung Probleme auftauchen, versuchen Sie besser nicht, die Situation selbst zu lösen, sondern nehmen spätestens jetzt Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt auf.

Meinen Sie, Sie haben kein Geld für einen Anwalt? Bedenken Sie folgende Worte, die dem Sozialreformer John Ruskin aus dem 19. Jahrhundert zugeschrieben werden: Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

Auf Ihre Situation übertragen: Wenn Sie also des Geldes wegen alles selbst machen wollen, berücksichtigen Sie auch mal die (nachträglichen) Kosten für einen Anwalt und ggf. ein Gerichtsverfahren.

Fragen Sie einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt nach seinen Gebühren. Das kostet erst einmal gar nichts.

Das Urteil Hess LAG Az. 8 Sa 109/11 können Sie z.B. hier nachlesen .

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