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50-prozentige Haftungsfreistellung für Mittelständler

Die KfW wird sich künftig noch stärker als Risikopartner in der Mittelstandsfinanzierung zur Verfügung stellen. Ab Juli 2007 bietet sie in ihrem Basisprodukt für Fremdkapital - dem Unternehmerkredit - eine 50-prozentige Haftungsfreistellung an.

Die Bank oder Sparkasse, die den Unternehmerkredit an das mittelständische Unternehmen vergibt, kann sich so das Kreditausfallrisiko in gleicher Höhe mit der KfW teilen. Für die Mittelständler entstehen durch die Beantragung der Haftungsfreistellung keine weiteren Kosten. Im Falle einer Haftungsfreistellung teilen sich Hausbank und KfW die im Zinssatz enthaltene Risikomarge. Die Zinsen im Unternehmerkredit werden in jedem Fall individuell risikogerecht vereinbart, d. h. in Abhängigkeit von der Bonität des Mittelständlers und der Werthaltigkeit der von ihm gestellten Sicherheiten.

"Das Angebot einer Risikopartnerschaft zwischen KfW und Hausbank soll Banken und Sparkassen die Kreditgewährung zugunsten von Mittelständlern erleichtern", erklärte KfW-Vorstandssprecherin Ingrid Matthäus-Maier.

Mittelständler und besonders Kleinbetriebe haben nach wie vor mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Die KfW hat sich deshalb mit der Initiative "Kleiner Mittelstand" ein Maßnahmenbündel vorgenommen, das in der Mittelstandsfinanzierung für Verbesserungen sorgen soll. Es beinhaltet neben einer Verstärkung der Risikoübernahme unter anderem auch zusätzliche Zinsverbilligungen in der Mikrofinanzierung, Eigenkapitalförderung und intensivere Beratung.

Die 50-prozentige Haftungsfreistellung im Unternehmerkredit bietet die KfW zur Begleitung von Investitionsvorhaben von Mittelständlern und Freiberuflern an, die mindestens seit zwei Jahren am Markt tätig sind. Mit dem erweiterten Förderprogramm können alle betrieblichen Investitionen finanziert werden, unter anderem Grundstücke und Gebäude, Bau- und Umbaumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Büroausstattung. Auch bei Auslandsinvestitionen, die mit dem Unternehmerkredit Ausland finanziert werden, ist die Risikoübernahme durch die KfW möglich.

Für Existenzgründer und junge Unternehmen stehen bereits spezielle Existenzgründungsprogramme - Mikro-Darlehen, StartGeld und Unternehmerkapital - mit Risikoübernahme der KfW zur Verfügung.

© 2007 förderland

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