Rechenschaftsbericht

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Einen Rechenschaftsbericht muss jede KAG - gesetzlich verpflichtet - über jeden ihrer Fonds jährlich und spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres zur Information der Anleger veröffentlichen. Dieser enthält zum Berichtsstichtag die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung etc. Die KAG muss zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.


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