Fachbeiträge

Unternehmensinsolvenz – Tipps für Arbeitgeber

Für jeden Unternehmer ist die Unternehmensinsolvenz eine wirklich niederschmetternde Erfahrung. Es gibt jedoch einige Dinge, die schon frühzeitig beachtet werden können, damit eine Unternehmensinsolvenz möglichst nicht eintritt. Falls die Insolvenz dennoch eintritt, muss auch bei der Anmeldung auf einige Dinge geachtet werden – denn oft kann bei mit dem richtigen Vorgehen noch ein wenig Geld herausgeholt werden.

© jinga80 - Fotolia.com

Bei einer Unternehmensinsolvenz muss zunächst einmal unterschieden werden, ob es sich um interne oder um externe Gründe für die Insolvenz handelt. Externe Gründe wären beispielsweise das Wegfallen von Aufträgen, die allgemeine Wirtschaftslage in bestimmten Branchen oder die Zahlungsunfähigkeit großer Kunden. Es gibt aber ebenfalls interne Gründe für eine Unternehmensinsolvenz und in diesem Bereich kann vorgebeugt werden, damit es gar nicht erst zu einer Insolvenz kommt.

Besonders wichtig ist eine reibungslose und zeitnahe Buchführung, außerdem sollte dem Controlling allgemein eine hohe Priorität eingeräumt werden, um hier Fehler frühzeitig aufdecken zu können. Die wichtigsten Unternehmenskennzahlen sind zu berechnen und müssen bei einer Veränderung der allgemeinen Auftragslage schnellstmöglich neu berechnet werden. Zusätzlich ist die Bonität aller Kunden genau zu betrachten – fällige Rechnungen müssen unverzüglich berechnet werden und zu späte Zahlungen zu Aufschlägen führen. Ein weiterer häufiger Grund für Unternehmensinsolvenzen liegt im fehlenden Eigenkapital – die rechtzeitige Anlegung von Rücklagen kann daher in vielen Fällen eine drohende Insolvenz abwenden. Ein genau ausgearbeiteter Finanzplan hilft darüber hinaus nicht nur vielen Haushalten, sondern auch zahlreichen Unternehmen und offenbart Zahlungsschwierigkeiten in einem frühen Stadium.

Wichtige Informationen für die Anmeldung einer Insolvenz

Manchmal hilft auch ein wirklich gewissenhaftes Controlling nicht und die Insolvenz muss angemeldet werden. Zu der Anmeldung der Unternehmensinsolvenz ist ein Unternehmen rechtlich verpflichtet – eröffnet werden muss das Verfahren, wenn eine drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder wenn das Unternehmen Rechnungen beziehungsweise Gehälter nicht mehr bezahlen kann, dann wird eine Insolvenz nach einer Weile unumgänglich sein.

Zunächst einmal muss der Antrag auf Insolvenz schriftlich erfolgen und im Insolvenzgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft dann, ob der Antrag wirklich zulässig ist und ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Wenn der Antrag wirklich zulässig ist, dann wird ein Insolvenzverwalter benannt. Die Gläubiger melden dem Insolvenzverwalter ihre Ansprüche, daraufhin erfolgt keine Zahlung mehr außerhalb des offiziellen Insolvenzverfahrens. Ganz wichtig ist aber, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig erfolgt. Nach dem Antrag darf nicht mehr über das noch vorhandene Vermögen verfügt werden, ein Verkauf oder eine Vermietung einzelner Vermögenswerte ist somit nicht mehr zulässig.

Im Falle einer Insolvenz Geld aus der Lage ziehen

Wenn die Insolvenz beantragt wurde, dann darf über das vorhandene Vermögen nicht mehr verfügt werden, doch es gibt noch einige Möglichkeiten, um ein wenig Geld aus der Lage zu ziehen und sich dabei nicht strafbar zu machen. Eine Möglichkeit ist die Zusammenarbeit mit Schrotthändlern, denn diese kaufen bestimmte Materialien an und bezahlen einen Kilopreis dafür. Beim Schrotthandel der Familie Gouchev wird der Schrott aus dem Unternehmen abgeholt und veräußert. Unter anderem werden Altblei, Aluminiumbleche, Kupferschrott, Elektromotoren und viele weitere Materialien und Abfallprodukte abgenommen. In jedem Unternehmen gibt es sicherlich größere Mengen von solchen Materialien, die auf diese Weise sinnvoll entsorgt werden können. Manchmal kann eine Unternehmensinsolvenz nicht abgewendet werden, doch zumindest besteht die Möglichkeit noch relativ gut abzuschneiden und eventuell noch ein klein wenig Geld aus der Insolvenz zu ziehen.

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt