Vertragsinhalt
Da es, wie oben schon erwähnt, in Deutschland keine spezielle Franchise-Gesetzgebung gibt, können sich die Vertragsinhalte stark unterscheiden. Der Franchise-Vertrag sollte aber unter anderem folgende Inhalte aufweisen:
- Die Rechte (z.B. Erhalt von Know-how) und Pflichten (z.B. Absatz der Vertragswaren oder dienstleistungen) des einzelnen Franchise-Nehmers.
- Die Rechte (z.B. Einsicht in die Bücher) und Pflichten (z.B. die Abhaltung von Schulungen) des Franchise-Gebers.
- Dem Franchise-Nehmer sollte die Nutzung von Patenten, Lizenzen und Erfahrungen des Franchise-Gebers garantiert werden.
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Betriebs, Regeln zur Instandhaltung und Führung sowie Lieferanten- und Bezugsvereinbarungen.
- Die Beschreibung von Inhalt und Transfer von Know-how, Marketing bzw. Schulungsleistungen des Franchise-Gebers.
- Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen Kennzeichnungen des Firmennamens, der Marke, der Dienstleistungen oder andere besondere Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen.
- Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende.
- Die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchise-Nehmers.
- Die Vertragsdauer sollte so gefasst werden, dass sie dem Franchise-Nehmer die Amortisierung seiner Investitionen erlaubt.
- Die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung des Vertrages.
- Regelungen in Bezug auf die Beendigung des Vertrages.
Da aber auch diese Inhalte unterschiedlich ausgefüllt werden können ist es sinnvoll, vor der Vertragsunterzeichnung einen im Franchise-Recht erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und sich Informationen sowie Erfahrungen über den jeweiligen Franchise-Geber bei Franchise-Nehmern des entsprechenden Unternehmens einzuholen.