Merkmale des Franchise-Vertrages

Folgende Merkmale kennzeichnen nach dem DFV einen Franchise-Vertrag:

  • Der Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer über den Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen.
  • Der Franchise-Geber gewährt dem Franchise-Nehmer Nutzungsrechte und Know-how sowie allgemeine betriebliche Unterstützung und laufende Betreuung.
  • Als Gegenleistung entrichtet der Franchise-Nehmer ein Entgelt.
  • Der Franchise-Nehmer wird zur Nutzung des Franchise entsprechend dem Systemkonzept verpflichtet.
  • Einheitliches Auftreten der Franchise-Nehmer nach außen und durch Verwendung einer einheitlichen Geschäftsbezeichnung, eines einheitlichen Markenzeichens und einer standardisierten Aufmachung und Ausstattung.

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