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Leistungseinschränkungen
Bestimmte Ereignisse sind in der privaten Krankenversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. So soll die Kalkulierbarkeit der Risiken gewährleistet werden.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, leistet die private Krankenversicherung nicht
- bei Versicherungsfällen aufgrund von Kriegsereignissen oder Wehrdienstbeschädigungen
- für Krankheiten oder Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- für Entziehungskuren aufgrund einer Suchtkrankheit
- bei allen Kur- und Sanatoriumsbehandlungen wie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort
- für Versicherungsfälle aufgrund von Alkoholgenuss
- für schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen
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