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Entziehungsmaßnahmen
Der Umfang der Versicherungsleistungen im Bereich der Personenversicherungen umfasst grundsätzlich keine Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren. Wer eine Krankentagegeldversicherung für die Folgen von Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen hat, hat zwar Anspruch auf die entsprechenden Leistungen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Bewusstseinsstörungen in Folge übermäßigen Alkoholkonsums hervorgerufen wurde. Für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren kann der Versicherungsnehmer jedoch keine Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen geltend machen.
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