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Besteuerungszeitpunkt Rürup-Rente

Zeitpunkt der Besteuerung

Die Beiträge zur Rürup-Rente werden vom jeweiligen Versicherer am Kapitalmarkt angelegt und frühestens zum 60. Geburtstag in monatlichen Raten bis zum Lebensende ausgezahlt.

Seit Einführung der Rürup-Fondsprodukte können die Sparraten zudem verändert oder ausgesetzt werden. Außerdem kann zwischen sicherheits- und wachstumorientierten Fonds gewählt werden.

Allerdings müssen die Zahlungen wie die gesetzliche Rente versteuert werden, bei Beginn frühestens ab 2040 mit 100 Prozent. Bei einer Anzahlungsphase ab 2012 sind hingegen nur 64 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Eingezahltes Kapital darf grundsätzlich nicht vererbt oder weiterverkauft werden. Es kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder vereinbart werden. Hierzu wird eine zusätzliche Prämie fällig. Die Hinterbliebenen erhalten eine Rente, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Die Basisrente kann außerdem mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.

Drei wesentliche Faktoren entscheiden darüber, wie viel Rente im Ruhestand ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung steht:

1. Zusatzeinkünfte wie Mieterträge sind mitentscheidend, da bei Rürup die Abgeltungsteuer nicht greift.

2. Der steuerbare Anteil wird durch den Stufenplan zur Besteuerung der Basisrente für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis 2020 jährlich erhöht, wodurch beginnende Auszahlungen erst ab 2040 voll steuerpflichtig sind.

3. Die über die Laufzeit hinweg angesparte Summe ist für den später ausgezahlten Brutto-Rentenbetrag entscheidend. Die Renditeprognosen bei langen Laufzeiten variieren sehr stark.

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