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Wie bin ich bei Erhalt von Gründungszuschuss und einer gleichzeitigen Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit krankenversichert?

Wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit aufnehmen ist wesentlich für die Art der Krankenversicherung, aus welcher Tätigkeit das höhere Einkommen erzielt wird. Darüber hinaus wird im Zweifelsfall die aufgewendete Stundenzahl mitberücksichtigt.

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit gesetzlich krankenversichert waren, haben Sie das Recht, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen, sobald Sie im Sinne der Krankenversicherung primär selbstständig sind. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit überwiegt. Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Krankenversicherung mit zweimonatiger Kündigungsfrist verlassen.

Solange Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie das zusätzliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit der Krankenkasse melden, da sich dadurch der Beitrag erhöht.

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert waren und wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren wollen, müssen Sie während und nach der Arbeitslosigkeit insgesamt mindestens ein Jahr gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um sich freiwillig gesetzlich weiterversichern zu können.

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