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Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?

In den kommenden Jahren werden die Beiträge zur Rürup-Rente schrittweise steuerfrei gestellt. Gleichzeitig steigt die Besteuerung der Leistungen der Rürup-Renten in den nächsten Jahren an. Dabei gilt das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Im Jahr 2005 waren 50 Prozent der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist Rürup-Rente voll steuerpflichtig.

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