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Ein Ehepaar hat zwei Riester-Verträge. Dabei ist ein Partner unmittelbar begünstigt und der andere nur mittelbar. Können trotzdem beide den Sonderausgabenabzug vornehmen ?

Nein. Der Sonderausgabenabzug ist in diesem Fall insgesamt nur einmal (also max. 2.100 Euro) möglich.

Nur beim unmittelbar zulageberechtigten Partner ist der zu erbringende Mindesteigenbetrag - unter Berücksichtigung aller Zulagen - zu ermitteln.

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