Es kommt der Tag im Leben eines Gründers, an dem die anfängliche Euphorie über die Freiheit und die tollen Projekte verfliegt; und er sich mit der harten Realität der deutschen Bürokratie auseinander setzen muss. Begriffe wie: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) oder Rentenvorsorge werden zum Thema und stehlen wertvolle „Gründerzeit“.
Doch Nachlässigkeit in diesem Bereich wird hart bestraft. Die Weggefährten von einst möchten an dem Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Aus dem projektbezogenen Freiberufler werden Festangestellte. Damit einher gehen massive Veränderungen seitens der Arbeitgeberpflichten. Die Abführung der Lohnsteuer, das Zahlen der Sozialabgaben und die Entwicklung einer Rentenvorsorge für die Mitarbeiter müssen gewährleistet werden. Sonst kann es schnell dazu kommen, dass die Mitarbeiter wieder in stabilere Strukturen wechseln, die bei größeren Arbeitgebern herrschen. Sicherlich ist dieser Umstand nicht erstrebenswert.
Mitarbeiter legen neben dem Gehalt und dem Arbeitsklima großen Wert auf Absicherungdurch den Arbeitgeber. Daher stellt sich die Frage: Mit welchem System kann der Arbeitgeber einen Mehrwert für sich und seinen Mitarbeiter schaffen? Eine Lösung: die betriebliche Altersvorsorge (bAV) . Was sich zunächst sehr trocken und wenig spannend anhört, entpuppt sich schnell als wirksames Instrument um Mitarbeiter zu binden und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Doch was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Pro und Contra der betrieblichen Altersvorsorge:
Pro:
- jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV
- Arbeitgeber muss eine bAV anbieten aber nicht zahlen
- idR. geringe Kosten des Vertrages
- hohe garaniterte Rendite und eine Zusatzrendite
- die Entgeltumwandlung aus dem Brutto führt zu einer Ersparnis von SV-Beiträgen
- die bAV ist Konkurs geschützt und vor Sozialämtern sicher
- bAV ist unverfallbar und wird in jedem Fall ausgezahlt
- bei Arbeitgeberwechsel kann die bAV weitergeführt werden und ist übertragbar
Contra:
- die Rente wird, wie die meisten anderen Renten auch im Alter besteuert
- der Vertrag ist nicht verkauf- oder verpfändbar
- regelmäßige Zahlung notwendig
- Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr