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Krankenversicherung

Die richtige Krankenversicherung für Gründer

Existenzgründer müssen sich besonders während der Gründungsphase um vieles allein kümmern – Steuern, Finanzierung, Mietverträge etc. Dabei kommt die Auseinandersetzung mit der eigenen Krankenversicherung oft zu kurz. 

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man sei in Deutschland automatisch versichert. Daher schieben viele in der Gründungsphase die Entscheidung über eine ausreichende und leistungsgerechte Krankenversicherung auf die lange Bank. Doch die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist eine wichtige und langfristige Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen.

Art der Absicherung – Der Systemvergleich

Zunächst stellt sich die Frage, ob eine gesetzliche (GKV) oder eine private Versicherung (PKV) die richtige Wahl ist. Selbständige können sich grundsätzlich zwar privat versichern, doch wie sinnvoll das ist, hängt häufig von der individuellen Lebenssituation ab. Darüber hinaus ist bestimmend, ob man vor Eintritt in die Selbständigkeit einer Krankenversicherung angehört hat und wenn ja, welcher.

Keine Krankenversicherung

Wer keine Krankenversicherung hat, nie eine hatte und auch als Kind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, wird als Selbständiger der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Er kann den neuen Basistarif in Anspruch nehmen oder einen anderen Volltarif abschließen. Keine Krankenversicherung abzuschließen ist nicht mehr zulässig, da der Gesetzgeber im April 2007 eine generelle Krankenversicherungspflicht eingeführt hat. Wird eine Nichtversicherung aufgedeckt, müssen die Beiträge nachgezahlt werden. Zusätzlich werden Strafen fällig.

Private Krankenversicherung (PKV)

Wer zuletzt privat krankenversichert war, muss auch weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Wer vor der Existenzgründung gesetzlich versichert war, hat die Wahl zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung oder dem Wechsel in die private Krankenversicherung.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

Die Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungsarten sind vielfältig. Hier die wichtigsten Differenzierungsmerkmale:

Die Finanzierung der privaten Krankenversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die eigenen zukünftigen Leistungen und die altersbedingten Krankheitsrisiken werden vorfinanziert. Durch die Bildung von sogenannten Altersrückstellungen bleiben die Beiträge auch im Alter niedrig und die steigenden Kosten finanzierbar. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bestreiten ihre Kosten dagegen nach dem Umlageverfahren. Dabei werden die Beiträge der aktiven Erwerbstätigen für die Versorgung der Rentner, der Invaliden und Kranken herangezogen.

Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Prämien nach dem Risiko, nach der Anzahl der versicherten Personen, deren Alter und Gesundheitszustand. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge prozentual vom Einkommen.

Private Krankenversicherungen arbeiten nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Versicherte muss die Leistungen (Arzt, Medikamente etc.) zunächst selbst bezahlen, bekommt seine Auslagen dann vom Versicherer zurück. Die Sachleistung hingegen ist die Basis der Gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte legen nur ihren Versicherungsnachweis vor und werden behandelt. Bestimmte Zuzahlungen, wie die Praxisgebühr, kommen eventuell noch dazu.

Die Empfehlung für Existenzgründer

Welche Krankenversicherung ist die Bessere? Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die richtige Wahl hängt von der persönlichen Lebens- und Einkommenssituation ab.

Die Private

Ist man als Existenzgründer jung, gesund und alleinstehend, so lohnt sich meist der Eintritt in die private Krankenversicherung. Auch wenn ein hohes Leistungsspektrum gewünscht ist, empfiehlt sich die Private. Die obligatorische Gesundheitsprüfung sollte ein solcher Anwärter problemlos überstehen. Viele private Krankenversicherungen bieten besonders günstige Tarife gerade für Existenzgründer an. Sobald sich der wirtschaftliche Erfolg einstellt und Umsätze und Gewinne entsprechend steigen, ist mit bestimmten Wartezeiten der Wechsel in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen möglich, oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Prämien sind für Einsteiger recht niedrig, je nach Versicherungsunternehmen sogar günstiger als bei den gesetzlichen Kassen. Die Leistungen der privaten Versicherungsunternehmen sind ebenfalls vielfach besser und umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Junge und gesunde Versicherte können durch einen Tarif mit Selbstbehalt den Beitrag noch weiter nach unten drücken. Ein solcher Selbstbehalt ähnelt der Selbstbeteiligung, wie man sie aus anderen Versicherungen kennt: Ein bestimmter Betrag für Aufwendungen im Krankheitsfall (Medikamente, Arztbesuche) wird aus eigener Tasche bezahlt. Ist dieser Betrag erreicht, zahlt wieder die Krankenversicherung. Außerdem gibt es Tarife, die Beitragsrückzahlungen vorsehen, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Die Gesetzliche

Wenn ein Existenzgründer bereits vorher eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatte, so kann er auch bei Selbständigkeit weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Hierbei gibt es einige Fristen zu beachten: Man muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Selbständigkeit 24 Monate versichert gewesen sein. Eine andere Option ist eine 12 Monate dauernde gesetzliche Krankenversicherung unmittelbar vor der Selbständigkeit. Durch die freie Tätigkeit endet die Pflichtversicherung. Innerhalb von drei Monaten muss die Anmeldung in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig versicherter Existenzgründer erfolgen.

Vor allem Gründer mit geringen Einnahmen während und nach der Gründungsphase sollten eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Betracht ziehen. Für Verheiratete kann in diesem Fall sogar die Familienversicherung greifen. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach dem Einkommen. Für Bezieher des Gründungszuschusses oder für freiwillig versicherte Selbständige mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit, vergünstigte Beiträge zu entrichten. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Jahresverdienst unter 1.890 Euro im Jahr liegt, werden als Jahreseinnahme lediglich 1.260 Euro angesetzt, von denen die Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden (Stand 2009). Die jeweilige Krankenkasse berücksichtigt bei ihren Berechnungen eventuell vorhandenes Vermögen. Auch Besitz und Einkommen der Haushaltsmitglieder werden angerechnet.

Wer als Existenzgründer bereits eine Familie gegründet hat, sollte auch die Versicherungsmodalitäten für den Nachwuchs berücksichtigen. Als Grundregel gilt: Kinder werden dem höher verdienenden Elternteil zugeordnet. Ist dieser Elternteil privat versichert, entfällt die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung.

Für den Fall, dass eine gesetzliche Versicherung den Ansprüchen mit der Zeit nicht mehr genügt, ist ein Wechsel zu einem privaten Anbieter ohne weiteres möglich. Ein umgekehrter Wechsel ist dagegen oft mit Problemen verbunden.

Existenzgründung und das Krankengeld

Das Krankengeld ist eine wichtige Absicherung und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Oft ist dieses Geld für einen Selbständigen die einzige Absicherung, wenn er im Krankheitsfall nicht arbeiten kann. Mit der Gesundheitsreform wurde das Krankengeld in der GKV für Selbständige praktisch abgeschafft. Doch ab 01. August 2009 haben freiwillig versicherte Selbständige in der GKV wieder Anspruch auf Krankengeld von der siebten Krankheitswoche an. Gezahlt wird nach den üblichen gesetzlichen Bedingungen. Durch Wahltarife kann man durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs ein höheres und vorzeitig ausgezahltes Krankengeld vereinbaren, zahlt allerdings höhere Versicherungsbeiträge. Außerdem ist man durch die Wahltarife der GKV drei Jahre lang an die jeweilige Krankenkasse gebunden.

Krankengeld kann aber auch über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. Das Krankentagegeld in der PKV ist in Höhe und Dauer der Zahlung an die entsprechenden Tarife gebunden.

Krankengeld in der Gesetzlichen

  • Zahlung ab dem 43. Tag, von der siebten Krankheitswoche an
  • Maximale Zahlungsdauer 78 Wochen
  • Zahlungshöhe höchstens 70 Prozent des Brutto- beziehungsweise 90 Prozent des Nettoeinkommens, aber keinesfalls mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Krankentagegeld in der Privaten

Die Anzahl der Karenztage, also der Tage ohne Zahlungen, kann unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden.
Außerdem ist die Höhe des Krankentagegeldes bis zum Nettoeinkommen möglich oder ebenfalls frei vereinbar.

Wie hoch man das Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung abschließen sollte, ist individuell unterschiedlich. Als Faustregel für die Minimalabsicherung kann die Höhe der monatlichen Kosten dividiert durch 30 Tage gelten. Bei 1.500 Euro wäre das ein Abschluss über einen Tagessatz von 50 Euro. Als durchschnittliches Tagegeld gilt ein Absicherungsbetrag von 70 Euro täglich. Viele private Versicherungsunternehmen begrenzen die Höhe des Krankentagegeldes bei Jungunternehmern für ein oder zwei Jahre. Der Versicherer kann Einkommensbelege zur Prüfung verlangen. Je nach Versicherungsbedingungen können die Leistungen dann gekürzt werden.

Die Prämien für das Krankentagegeld sind sehr unterschiedlich, so dass es oft günstiger erscheint, das Krankentagegeld separat und unabhängig von der Krankenversicherung zu versichern. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn wenn das Krankentagegeld allein versichert ist, hat der Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre ein ordentliches Kündigungsrecht. Wenn unerwartet frühzeitig Krankentagegeldzahlungen anfallen, kann es passieren, dass der Versicherer den Vertrag aufkündigt. Sind dagegen Krankenvolltarif und Krankentagegeld beim selben Unternehmen versichert, verzichtet der Versicherer auf dieses Kündigungsrecht. Eine solche Trennung will also gut überlegt sein.

Gesundheitsprüfung

Es ist nicht angebracht, einer Krankenversicherung falsche Angaben zu machen. Wer beispielsweise seiner privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen verschweigt, verliert unter Umständen seinen Schutz. Bei den freiwillig versicherten Selbständigen in den gesetzlichen Krankenkassen wird früher oder später eine Betriebsprüfung stattfinden. Stellt sich dann heraus, dass falsche Angaben gemacht worden sind, werden die zu wenig gezahlten Beiträge nachträglich rückwirkend fällig.

Der Vertragsschluss

Wechsel oder Eintritt in die private Krankenversicherung sollten sehr genau überlegt werden. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich, und das auch nur im Zusammenhang mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Familienväter oder –mütter müssen bedenken, dass in der privaten Versicherung alle Familienmitglieder separat versichert werden müssen.

Allerdings können Leistungen in der privaten Versicherung individuell angepasst werden, d.h. je nach Tarif sind Leistungen zusätzlich versicherbar. Es gilt also, Vor- und Nachteile im Vorfeld sorgfältig abzuwägen. Eine Entscheidung sollte nicht ohne zusätzliche Informationen, Tarifvergleiche und vor allem nicht ohne kompetente Beratung getroffen werden.

Autor: Albert Gottelt

Albert Gottelt (Google+) ist Fachjournalist in der Online-Redaktion von 1A Krankenversicherung, einem Informationsdienst, der sich seit 2003 intensiv mit Themen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen auseinandersetzt. Das Portal 1A Krankenversicherung ist eines der reichweitenstärksten Online-Angebote im Bereich der Gesundheitswirtschaft.

Das Portal führt User außerdem durch den Tarif- und Informationsdschungel des deutschen Krankenversicherungsmarktes und informiert tagesaktuell über Neuigkeiten der Branche.

Die Leser bekommen aktuelle und fundierte Informationen zum Thema Krankenversicherung. Objektivität und Werbefreiheit sind dabei die oberste Maxime der Fachredaktion bei 1A Krankenversicherung.
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