<< Themensammlung Betriebliche Altersvorsorge

Haftet der Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - für die betriebliche Altersversorgung?

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2005 zu den Informationspflichten des Arbeitgebers und weitere Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen waren Anstoß einer umfangreichen Debatte über Haftung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung.

Die Stuttgarter Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet, den Arbeitnehmer vor Abschluss der Entgeltumwandlungs-Vereinbarung über finanzielle Folgen bei gezillmerten Tarifen, insbesondere bei vorzeitiger Auflösung oder Beitragsfreistellung des Vertrages zu informieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durchaus eine gewisse Sorgfalt hinsichtlich Auswahl einer betrieblichen Altersversorgung und hinsichtlich Information des Arbeitnehmers walten lassen muss.

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