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An wen wird die Leistung bei Ablauf des Vertrages ausbezahlt?

Dies richtet sich nach dem Durchführungsweg. Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds ist der Arbeitnehmer der Bezugsberechtigte, somit werden von der jeweiligen Versorgungsinstitution die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

Bei einer Rückdeckungsversicherung zu einer Direktzusage des Arbeitnehmers ist jedoch die Firma bezugsberechtigt aus der Rückdeckungsversicherung, das heißt die Leistungen aus der Versicherung werden an die Firma ausbezahlt. Die Leistungen, die die Firma an den Arbeitnehmer aufgrund der Direktzusage erbringt, müssen nicht identisch mit den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung sein.

Bei einer (rückgedeckten) Unterstützungskasse erbringt die Unterstützungskasse die Leistungen an die Firma, die dann die zugesagten Leistungen an den Arbeitnehmer leistet. Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung fließen an die Unterstützungskasse, da diese die Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat, das heißt Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Rückdeckungsversicherung ist die Unterstützungskasse.

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