<< Themensammlung Altersvorsorge

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt, ist, ähnlich wie die Riester-Rente, eine private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Sie richtet sich generell an alle Deutschen die einkommenssteuerpflichtig sind, wurde jedoch speziell auf Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer zugeschnitten.


Die Rürup-Förderung funktioniert über weitreichende Steuerbegünstigungen, was sie nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen – und entsprechend hohen Steuersätzen – attraktiv macht.


Momentan bieten ausschließlich Lebensversicherungsunternehmen diese Form der Vorsorge an. Im Gegensatz zur Riester-Rente müssen die Anbieter nicht zertifiziert sein, sondern nur einigen rechtlichen Bestimmungen gemäß §10 Abs.1 Nr.2b des Einkommensteuergesetzes entsprechen. Sie müssen eine lebenslange Auszahlung der Rente anbieten, ohne die Möglichkeit von Voll- oder Teilauszahlungen, die Auszahlung darf frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs beginnen und die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht übertragbar sein.

Auch eine fondsgebundene Versicherung ist möglich. Hier muss darauf geachtet werden, dass eine Garantieerklärung durch den Versicherer unterschrieben wird. Denn im Gegensatz zur Riester-Rente, sind die eingezahlten Beiträge nicht geschützt.


Eine Sofortrente ist ebenfalls möglich, d.h., die Einzahlung eines hohen Betrages bei sofortigem Beginn der Rentenzahlungen. Diese lohnt sich vor allem wegen der hohen steuerlichen Entlastung.

Auch Zusatzversicherungen sind möglich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Witwen- und Halbwaisenrente machen vor allem für diejenigen Sinn, die über keine gesetzliche oder anderweitige Rentenversicherung verfügen. Der Teil des Beitrages für Zusatzversicherungen darf jedoch nicht 49,99 Prozent überschreiten, da er sonst nicht mehr steuerlich absetzbar ist.

Für die Rürup-Rente ist ein Antrag auf staatliche Förderung nicht notwendig. Der Versicherte kann sie in seiner Steuererklärung in einem entsprechenden Formular als Sonderausgaben geltend machen. Bislang erfolgt dann eine Prüfung der Versicherungsbedingungen durch das Finanzamt. Ab 2010 müssen die Versicherungsunternehmen zertifiziert werden, sodass sich eine  zusätzliche Prüfung erübrigt.

Die Beiträge können flexibel gezahlt werden: monatliche, viertel-, halb-, oder ganzjährige Raten sind möglich. Einen Mindestbeitrag gibt es nicht. Die Beiträge können auch variieren und abhängig von der finanziellen Situaiton geleistet werden. Auch die Möglichkeit von Einmalzahlungen besteht.

Die Beiträge können bis zu einem Beitrag von 20.000 Euro (jährlich) vom Einkommen abgezogen und damit steuerfrei in die Rentenversorgung investiert werden. Ab 2025 soll das zu 100 Prozent möglich sein. Im Jahr 2014 sind 78 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 erhöht sich der Prozentsatz jedes Jahr um zwei Prozent, um die 100 prozentige Steuerentlastung zu erreichen.

Bei der Auszahlung der Renten gelten in der Besteuerung ebenfalls Übergangsregelungen. Bis 2040 soll hier die 100prozentige Besteuerung greifen. Ebenfalls gilt eine Übergangsregelung mit steigender Besteuerung.

zurück|weiter

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt