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Kann ich meinen Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen?

In der Regel haben Leasing-Verträge relativ lange Laufzeiten mit einer unkündbaren Grundmietzeit.


Allerdings ist bei Teilamortisationsverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene wurden, nach Ablauf der Grundmietzeit eine Kündigung möglich. Üblicherweise wird dann eine Abschlusszahlung fällig, die aber nicht mit Eigentumserwerb verbunden ist. Diese ist bereits im Leasing-Vertrag, gestaffelt nach Kündigungsterminen, fixiert.

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