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Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?
Man unterscheidet zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing.
Mobilien-Leasing
Hierbei handelt es sich um Leasing-Investitionen für mobile Investitionsgüter bzw. Ausrüstungsinvestitionen. Dazu zählen Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, IT-Anlagen, Nutzfahrzeuge, Druckmaschinen, Baumaschinen, Lagerausrüstungen, Busse und Bahnen, aber auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (z.B. Software). Mobilien-Leasing-Verträge sind Finance-Leasing-Verträge und können die Gestalt von Voll- oder Teilamortisationsverträgen haben.
Immobilien-Leasing
Für gewerblich genutzte Gebäude, wie Verwaltungsgebäude, Fabriken, Lagerhallen, Hotels etc. und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Da diese sowohl in Bezug auf Volumen als auch Laufzeit ein größeres Risiko für den Leasing-Geber darstellen als Mobilien-Leasing-Verträge, werden die Verträge meist auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmt.
Die Abwicklung solcher Verträge erfolgt in der Regel über Objektgesellschaften (meist GmbHs). Diese werden zu diesem Zweck gegründet und stellen reine Grundstücksverwaltungsgesellschaften dar. Die Objektgesellschaften tätigen die Investition in ihren Büchern, besorgen die Fremdfinanzierung und sind als Leasing-Geber Vertragspartner des Leasing-Nehmers. Zum Ende des Leasing-Vertrages wird dem Leasing-Nehmer in der Regel ein Ankaufsrecht für die Immobilie eingeräumt. Das Kernstück des Immobilien-Leasing-Verhältnisses ist der Mietvertrag.
Mobilien-Leasing
Hierbei handelt es sich um Leasing-Investitionen für mobile Investitionsgüter bzw. Ausrüstungsinvestitionen. Dazu zählen Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, IT-Anlagen, Nutzfahrzeuge, Druckmaschinen, Baumaschinen, Lagerausrüstungen, Busse und Bahnen, aber auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (z.B. Software). Mobilien-Leasing-Verträge sind Finance-Leasing-Verträge und können die Gestalt von Voll- oder Teilamortisationsverträgen haben.
Immobilien-Leasing
Für gewerblich genutzte Gebäude, wie Verwaltungsgebäude, Fabriken, Lagerhallen, Hotels etc. und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Da diese sowohl in Bezug auf Volumen als auch Laufzeit ein größeres Risiko für den Leasing-Geber darstellen als Mobilien-Leasing-Verträge, werden die Verträge meist auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmt.
Die Abwicklung solcher Verträge erfolgt in der Regel über Objektgesellschaften (meist GmbHs). Diese werden zu diesem Zweck gegründet und stellen reine Grundstücksverwaltungsgesellschaften dar. Die Objektgesellschaften tätigen die Investition in ihren Büchern, besorgen die Fremdfinanzierung und sind als Leasing-Geber Vertragspartner des Leasing-Nehmers. Zum Ende des Leasing-Vertrages wird dem Leasing-Nehmer in der Regel ein Ankaufsrecht für die Immobilie eingeräumt. Das Kernstück des Immobilien-Leasing-Verhältnisses ist der Mietvertrag.
Weitere Fragen
- Bin ich Eigentümer des Leasing-Gegenstandes?
- Fallen neben den Leasing-Raten weitere Kosten an?
- Für welche Investitionshöhe ist Leasing besonders geeignet?
- Kann ich meinen Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen?
- Rechnet sich Leasing für mein Unternehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen Mieten und Leasen?
- Was ist ein Teilamortisationsvertrag bzw. No-pay-out-Leasing-Vertrag?
- Was ist ein Vollamortisationsvertrag bzw. Full-pay-out-Vertrag?
- Was kann man alles leasen?
- Was versteht man unter Finance-Leasing?
- Was versteht man unter Operate-Leasing?
- Welche Leasing-Formen gibt es?
- Welche Nachteile entstehen durch Leasing?
- Welche Rolle spielen Service-Leistungen beim Leasing?
- Welche Vorteile bietet Leasing?
- Wer bietet Leasing an?
- Wie funktioniert Leasing?
- Wie sieht Leasing in der Praxis aus?
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