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Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?

Man unterscheidet zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing.

Mobilien-Leasing
Hierbei handelt es sich um Leasing-Investitionen für mobile Investitionsgüter bzw. Ausrüstungsinvestitionen. Dazu zählen Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, IT-Anlagen, Nutzfahrzeuge, Druckmaschinen, Baumaschinen, Lagerausrüstungen, Busse und Bahnen, aber auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (z.B. Software). Mobilien-Leasing-Verträge sind Finance-Leasing-Verträge und können die Gestalt von Voll- oder Teilamortisationsverträgen haben.

Immobilien-Leasing
Für gewerblich genutzte Gebäude, wie Verwaltungsgebäude, Fabriken, Lagerhallen, Hotels etc. und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Da diese sowohl in Bezug auf Volumen als auch Laufzeit ein größeres Risiko für den Leasing-Geber darstellen als Mobilien-Leasing-Verträge, werden die Verträge meist auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmt.

Die Abwicklung solcher Verträge erfolgt in der Regel über Objektgesellschaften (meist GmbHs). Diese werden zu diesem Zweck gegründet und stellen reine Grundstücksverwaltungsgesellschaften dar. Die Objektgesellschaften tätigen die Investition in ihren Büchern, besorgen die Fremdfinanzierung und sind als Leasing-Geber Vertragspartner des Leasing-Nehmers. Zum Ende des Leasing-Vertrages wird dem Leasing-Nehmer in der Regel ein Ankaufsrecht für die Immobilie eingeräumt. Das Kernstück des Immobilien-Leasing-Verhältnisses ist der Mietvertrag.

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