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Bin ich Eigentümer des Leasing-Gegenstandes?
In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages stehen - je nach Vertragsform - verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Gewöhnlich geht aber der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.
Weitere Fragen
- Fallen neben den Leasing-Raten weitere Kosten an?
- Für welche Investitionshöhe ist Leasing besonders geeignet?
- Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?
- Kann ich meinen Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen?
- Rechnet sich Leasing für mein Unternehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen Mieten und Leasen?
- Was ist ein Teilamortisationsvertrag bzw. No-pay-out-Leasing-Vertrag?
- Was ist ein Vollamortisationsvertrag bzw. Full-pay-out-Vertrag?
- Was kann man alles leasen?
- Was versteht man unter Finance-Leasing?
- Was versteht man unter Operate-Leasing?
- Welche Leasing-Formen gibt es?
- Welche Nachteile entstehen durch Leasing?
- Welche Rolle spielen Service-Leistungen beim Leasing?
- Welche Vorteile bietet Leasing?
- Wer bietet Leasing an?
- Wie funktioniert Leasing?
- Wie sieht Leasing in der Praxis aus?
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