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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen light
Abkürzung: APG-light
Diese Exportkreditgarantie gilt für Kredite mit bis zu viermonatigen Laufzeiten. Sie soll den Exporteur (kleine und mittelständische Unternehmen) für den Fall absichern, dass ein Auftraggeber zum Beispiel wegen Insolvenz zahlungsunfähig ist oder die Forderungen nach sechs Monaten noch nicht beglichen sind sowie bei widrigen politischen Umständen oder kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Selbstbeteiligung bei dieser Versicherung beträgt 15 Prozent der Gesamtsumme.
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Nicht rückzahlbare Fördermittel und bis zu 4.500 Euro vom Staat