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Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf ÜG entfällt?
Erhalten Sie Überbrückungsgeld, dürfen Sie beliebig viel hinzuverdienen. Eine Kürzung der Förderung um einen bestimmten Teil des Einkommens erfolgt nicht.
Weitere Fragen
- Benötigt man zur Beantragung des Überbrückungsgeldes einen Businessplan?
- Kann das ÜG verlängert werden?
- Kann ich während des Bezugs von ÜG eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Was ist eigentlich Überbrückungsgeld (ÜG)?
- Welche Arbeitsagentur ist für mich zuständig?
- Welche Auswirkungen auf das ÜG kann es haben, wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag schließe?
- Welche Förderhöhe hat das Überbrückungsgeld (ÜG)?
- Welche Tätigkeiten werden denn mit Überbrückungsgeld gefördert?