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Welche Arbeitsagentur ist für mich zuständig?
Es ist immer die Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort für den Antrag auf Überbrückungsgeld zuständig. Wenn Sie nach der Beantragung von Überbrückungsgeld umziehen, sollten Sie dies der bisher zuständigen Arbeitsagentur mitteilen, um eventuelle Schreiben zu erhalten.
Weitere Fragen
- Benötigt man zur Beantragung des Überbrückungsgeldes einen Businessplan?
- Kann das ÜG verlängert werden?
- Kann ich während des Bezugs von ÜG eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Was ist eigentlich Überbrückungsgeld (ÜG)?
- Welche Auswirkungen auf das ÜG kann es haben, wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag schließe?
- Welche Förderhöhe hat das Überbrückungsgeld (ÜG)?
- Welche Tätigkeiten werden denn mit Überbrückungsgeld gefördert?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf ÜG entfällt?