<< Themensammlung Überbrückungsgeld

Was ist eigentlich Überbrückungsgeld (ÜG)?

Wie der Name schon sagt, das Überbrückungsgeld soll zur Überbrückung dienen: für die Zeit, in der arbeitslose Existenzgründer und solche, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, in die Selbstständigkeit starten.

Die Unterstützung der Agentur für Arbeit soll den Lebensunterhalt der Existenzgründer sicherstellen, solange sie noch kleiner sind oder nicht genügend Geld verdienen, um davon leben zu können. Das Überbrückungsgeld wird für ein halbes Jahr ab dem Zeitpunkt der Gründung gezahlt. Es kommt für jede selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage, unabhängig von der Branche.

Das Überbrückungsgeld existiert bereits seit 1986 und wurde bis heute von über einer Million Menschen in Anspruch genommen. Zum 1. August 2006 wird es nun mit der Ich-AG (Existenzgründerzuschuss) zu einem einheitlichen Förderungsinstrument - dem sog. Gründungszuschuss- zusammengelegt.

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