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Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)
Kurzbeschreibung
Der Technologiegründerfonds des Freistaat Sachsen fördert technologieorientierte Gründer und wissensbasierte Dienstleister durch die Vergabe von Beteiligungskapital während der Seed- und Start-up-Phase. Die in der Regel als offene Beteiligung vergebene Förderung hat einen Umfang von bis zu 49 Prozent der Geschäftsanteile, max. jedoch von bis zu fünf Mio. Euro.Gefördert werden
- Existenzgründer
- Unternehmen gemäß KMU-Definition
Fördergebiet
SachsenFörderart
BeteiligungFörderbereich
Technologiebranche- Die Förderung erfolgt i. d. R. als offene Beteiligung.
- Die Beteiligung hat ein Volumen von max. 49 Prozent der Geschäftsanteile.
- Im Rahmen von TGFS-Seed betragen die Beteiligungen zwischen 100.000 und 350.000 Euro.
- Im Rahmen von TGFS-Start Up betragen die Beteiligungen zwischen 500.000 und fünf Mio. Euro.
- Abhängig von der Finanzierungssituation sind auch Kombinationen mit Mezzanine-Kapital möglich.
Antragsvoraussetzungen
- Unternehmen, die TGFS-Seed beantragen wollen, dürfen max. ein Jahr, Unternehmen, die TGFS-Start Up beantragen wollen, dürfen max. fünf Jahre alt sein.
- Das zu fördernde Unternehmen muss technologieorientierte Leistungen erbringen oder entwickeln.
- Es muss ein stichhaltiger Businessplan vorgelegt werden, der die Zukunftsfähigkeit der Gründung bzw. des Unternehmens erkennen lässt.
www.tgfs.de
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