<< Themensammlung Einstiegsgeld

Habe ich einen Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld?

Nein, beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Leistung, die erbracht werden kann, aber nicht erbracht werden muss. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt worden sind, liegt es im Ermessen des zuständigen Fallmanagers, ob er die Förderung genehmigt.

Unter anderem kann die Vergabe der Förderung davon abhängen, ob noch ausreichend budgetierte Mittel zur Verfügung stehen.

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