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Effekten
Als Effekten werden in Urkunden verbriefte Wertpapiere bezeichnet, die vertretbar (fungibel), börsenfähig und zur Kapitalanlage geeignet sind. Sie sind meist leicht übertragbar und aus diesem Grund für den Handel an der Effektenbörse geeignet.
Effekten sind zum Beispiel Aktien oder Anleihen; nicht zu den Effekten zählen Schecks oder Banknoten.
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