Aufgaben und Verpflichtungen die Sie als Verantwortlicher für den Fuhrpark übernehmen

„Sie kümmern sich ab jetzt mal um den Fuhrpark“

So oder so ähnlich klingt es meist, wenn Mitarbeiter zum ersten Mal mit diesem neuen Arbeitsgebiet konfrontiert werden. Und dann? Was erwartet einen eigentlich als Herr über die Firmenwägen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Aufgaben des Fuhrparkmanagers – und zeigt, warum er im Unternehmen eine enorm wichtige Position einnimmt.  

Alles, was in einem Unternehmen mit dem Fuhrpark zu tun hat, landet auf dem Schreibtisch des Fuhrparkmanagers. Ihm müssen Mitarbeiter zerknirscht ihre Falschpark-Knöllchen überreichen. Bei ihm beschweren sie sich, wenn leere Getränkedosen das Wageninnere verstopfen. Er behält bei Versicherungs- und Leasing-Verträgen das große Ganze im Blick und bei der korrekten Anzahl der Warnwesten den kleinkarierten Fahr-Alltag. Kurz: Der Fuhrparkmanager ist verantwortlich für die Betriebssicherheit und die Funktionsfähigkeit aller Fahrzeuge des Unternehmens.

Warum die Aufgaben des Fuhrparkmanagers so wichtig sind

Und diese Verantwortung hat es in sich. In den meisten Firmen stellt der Fuhrpark gleich nach den Personalaufwendungen den größten Kostenblock. Eine Fehleinschätzung, eine Wissens­lücke kann, je nach Fuhrparkgröße, schnell Hunderttausende kosten – oder sogar die Strafverfolgung auf den Plan rufen. Denn der Fuhrparkmanager muss bei seiner Arbeit viele Vorschriften z.B. aus der Straßenverkehrsordnung, dem Arbeitsschutz- oder dem Steuergesetz beachten.

Die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift

Eine wichtige Regelung, die der Fuhrparkmanager im Blick behalten sollte, ist die „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70" (UVV). Hinter dieser Verordnung stehen die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie macht dezidierte Angaben darüber, wie Fuhrparkmanager die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich halten sollen. So müssen diese z.B. die Dienstwägen im Rahmen einer UVV-Prüfung jährlich auf ihre Fahrtauglichkeit hin untersuchen lassen. Außerdem haben sie jedes Jahr aufs Neue die Mitarbeiter über die Ladungssicherung, Fahrzeugkontrolle, Verkehrssicherheit uvm. der Dienstwägen aufzuklären. Dieser sogenannten Unterweisungspflicht kann der Fuhrparkmanager persönlich nachkommen, oder er lässt sich durch Werkstätten oder entsprechende E-Learning-Programme unter die Armen greifen.

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