Was ist Basel II? Die ausführliche Erklärung

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Aufgabe, im internationalen Bankensystem einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der Insolvenz der Finanzinstitute zu reduzieren. Der Ausschuss wurde im Jahr 1975 von den G-10 Staaten gegründet und hat seinen Sitz in Basel. Er setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden oder der Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium. Er hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen


Unterschied Basel I zu Basel II

Im Jahr 1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das Konsultationspapier zur "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war die Förderung und Sicherung eines funktionierenden Bankwesens. Die Richtlinie beinhaltete die Vorgabe, dass Kreditgeber bei Kreditvergabe den Kredit mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenkapitalunterlegung muss dabei mindestens 8 Prozent der Kreditsumme betragen.

Diese Regelung wurden einem immer dynamischer werdenden Finanzsystem aber bald nicht mehr gerecht. Kritiker bemängelten unter anderem, dass die Risiken der Kreditvergabe einer Bank nur unzureichend abgebildet und neue Finanzierungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden. Daher wurden die Vorgaben überarbeitet und angepasst.

1999 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das „Erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung“. Die darin enthaltenen Anregungen zur Reform der "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) wurden unter dem Namen Basel II bekannt. In diesem Konsultationspapier war unter anderem der Vorschlag enthalten, die Eigenkapitalunterlegung durch eine risikogerechte Regelung zu verbessern. 

Nach inhaltlichen Änderungen, mehrfacher Verschiebung des Inkrafttretens von Basel II und mehreren Studien zur Auswirkung der Maßnahmen, wurde im Juni 2004 die Endfassung von Basel II vorgelegt, die als Basis für eine EU-Richtlinie diente.

Der Zeitplan zur Einführung von Basel II sah von Januar 2006 an eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. In dieser Zeit wurden Basel I und Basel II parallel angewendet. Seit Januar 2007 gelten nur noch die Regelungen von Basel II. Für Bereiche, die in Basel II nicht geregelt sind, gelten weiter die Regelungen von Basel I. 

Was ist Basel II?

Basel II besteht aus insgesamt drei Säulen:

1. Säule: Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule beinhaltet Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung von Kreditausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken. Diese Säule ist sicherlich der am meisten diskutierte Bereich von Basel II.

2. Säule: Ausführliche Überprüfungsverfahren

Die zweite Säule gibt eine laufende und regelmäßige Überprüfung der Banken durch die Bankenaufsicht vor. Hier kann man vier Bereiche unterscheiden:

  • Interne Aufsicht: laufende Verbesserung der internen Verfahren der Risikoanalyse. Ausbau des Risikomanagements und der internen Kontrollmechanismen.
  • Externe Aufsicht: Berücksichtigung externer Faktoren, wie Trends etc.
  • Maßnahmen: Die Bankenaufsicht hat die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie dies für notwendig hält.
  • Dialog zwischen Banken und Aufsichtsbehörden: Ein Ausbau ist notwendig, da die Banken mehr Verantwortung bei der Bewertung und Überwachung von Risiken übernehmen.

3. Säule: Marktdisziplin und Offenlegung

Verpflichtung der Finanzinstitute zur Offenlegung der Eigenkapitalstruktur und der eigenen Risikosituation. Die Offenlegungspflichten umfassen vier Bereiche:

  • Anwendung der Eigenkapitalvorschriften
  • Eigenkapitalstruktur
  • Eingegangene Risiken
  • Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung

Neuerungen durch Basel II: Bonitätsprüfung

Durch die in Basel II enthaltenen Bestimmungen soll eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung von Krediten ermöglicht werden. Hierzu sollen sog. Ratings bei den Kredit suchenden Unternehmen durchgeführt werden, anhand derer die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung gemessen wird. Je nach Ausfallwahrscheinlichkeit kann dann die Höhe des notwendigen Eigenkapitals für einen Kredit zwischen 1,6 Prozent und 12 Prozent schwanken. Dies bedeutet für ein Kreditinstitut, dass für Unternehmen mit einer besseren Bonität weniger Eigenkapital zurückzulegen ist, als für ein Unternehmen mit geringer Bonität bei gleicher Kredithöhe.  

Bisher wurde die Kreditwürdigkeit vor allem an vergangenen Zahlen festgelegt. Das bedeutet, dass vor allem die Bilanzen der letzten Jahre zur Beurteilung der Bonität eines Unternehmens herangezogen wurden.

Durch Basel II soll sich diese Praxis nun ändern. Denn dann sollen nicht nur vergangene Zahlen bei der Bewertung berücksichtigt werden, sondern auch in die Zukunft gerichtete Faktoren in die Bewertung mit einfließen. Neben Konjunkturanalysen oder Markttrends sind hier vor allem die "weichen" Faktoren, wie Strategie oder Personalmanagement, zu nennen. Auch mögliche Krisenszenarien und Gegenstrategien finden hier Eingang.

Dies bedeutet, dass die Kreditgeber aufgrund von Basel II über Kompetenzverteilungen in der Unternehmung, über Strategien und Ziele oder die Personalentwicklung informiert werden müssen.

Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erlässt all seine Empfehlungen im Konsens. Das bedeutet, dass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, Entscheidungen durch ein Veto zu blockieren. Dies bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Interessen durchzusetzen. So konnten von deutscher Seite bei der Ausarbeitung von Basel II auch Erleichterungen für den Mittelstand durchgesetzt werden. 

Diese Erleichterungen betreffen bspw. Firmen, deren Bilanzsumme oder Jahresumsatz unter 500 Mio. Euro liegt. Bei diesen Firmen kann bei langfristigen Krediten auf Langzeitzuschläge bei der Eigenkapitalunterlegung verzichtet  werden.  

Erleichterungen konnten auch bei einem Kreditvolumen bis zu einer Million Euro durchgesetzt werden. Liegt das Kreditvolumen nicht über der Grenze von einer Million Euro, können diese Kredite genauso wie Kredite an Privatkunden behandelt werden.  

Zudem werden Kredite an Privat- und kleine Firmenkunden sowie an Gewerbetreibende und Freiberufler in sog. Retailportfolios zusammengefasst. In diesem Fall wird auf ein Einzel-Rating verzichtet. Dies bedeutet für den einzelnen Kreditnehmer aufgrund der pauschalen Einordnung die Zuordnung zu einer Risikogruppe, die je nach Wahl des Rating-Ansatzes von einer Eigenkapitalunterlegung bis zu 6,62 Prozent ausgeht. Dies bedeutet in jedem Fall eine Verbesserung gegenüber den bisher pauschal veranschlagten acht Prozent.

Bei Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro haben und deren Kreditvolumen über einer Million Euro liegt, ist eine Zuordnung zum Retailportfolio nicht mehr möglich. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, abhängig von der Größe des Unternehmens, einen Abschlag bei der Risikogewichtung vorzunehmen. Maximal ist hier einen Abschlag von 20 Prozent möglich, wobei gilt: je kleiner das Unternehmen, desto größer der Abschlag. 

Auswirkungen auf die Unternehmen

Basel II führt dazu, dass Unternehmen im größeren Umfang Auskunft über geschäftliche Aktivitäten und aktuelle Zahlen geben müssen, als das bisher der Fall war. Hierzu muss sich ein Großteil der Unternehmen eine neue Informationspolitik verordnen. Dabei ist zum einen die Informationsgewinnung, zum anderen auch die Informationsvermittlung zu berücksichtigen.

Die Unternehmen werden durch die Neuerungen von Basel II außerdem gezwungen, sich mehr mit den eigenen Risiken auseinanderzusetzen. Hierfür müssen Unternehmen auch ein internes Kontroll-/ und Risikofrüherkennungssystem installieren. Damit lassen sich nicht zuletzt ihre Rating-Voraussetzungen verbessern, was wiederum zur Senkung der Finanzierungskosten führen kann.

Was sich ändert im Überblick
  • Staffelung der Kreditkonditionen: die Kreditvergabe wird mehr von der Bonität des Unternehmens abhängen.
  • Die Bonitätsanalyse wird sich stärker als bisher auf die sog. weichen Faktoren stützen.
  • Ratings machen eine höhere Transparenz bei den Unternehmen notwendig.
  • Das Verhältnis Bank - Kunde wird sich nachhaltig verändern.
  • KMU sind gezwungen, Managementinstrumente zur Unternehmenssteuerung bereitzustellen.
  • Alternative Finanzierungsmethoden gewinnen an Bedeutung.
  • Die Kreditbeschaffung wird aufgrund der Neuerungen durch Basel II möglicherweise zeit- und kostenintensiver als bisher. 
Rating

 

Durch die in Basel II enthaltenen Bestimmungen soll eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung von Krediten ermöglicht werden. Hierzu sollen sog. Ratings bei den Kredit suchenden Unternehmen durchgeführt werden, anhand derer die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Kreditrückzahlung gemessen wird. 

Die Bonität eines Unternehmens gibt die Wahrscheinlichkeit wieder, mit der ein Unternehmen einen Kredit (z.B. an ein Kreditinstitut) zurückzahlen kann. Je höher die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ist, desto größer ist die Sicherheit für das Kreditinstitut.

Je nach Ausfallwahrscheinlichkeit kann dann die Höhe des notwendigen Eigenkapitals für einen Kredit variieren. Dies bedeutet für ein Kreditinstitut, dass für Unternehmen mit einer besseren Bonität weniger Eigenkapital zurückzulegen ist, als für ein Unternehmen mit geringer Bonität bei gleicher Kredithöhe. Die Umsetzung von Basel II führt daher in Zukunft zu einer Spreizung der Kreditkonditionen. 

 

Was ist ein Rating?

Der Begriff Rating leitet sich vom englischen Begriff to rate (bewerten, einschätzen) ab und bezeichnet ein Verfahren anhand dessen die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilt wird. Dabei wird in erster Linie die Bonität des Unternehmens bewertet.  

Grundlage eines Ratings bilden interne Daten des zu prüfenden Unternehmens sowie externe Wirtschaftsinformationen, wie zum Beispiel Branchenanalysen.  Beim Rating werden neben "harten" Faktoren, wie z.B. einem Jahresabschluss, auch "weiche" Faktoren, wie z.B. Managementqualität oder Strategie, berücksichtigt.  

Als Ergebnis eines Ratings erhält man eine Einordnung in eine Bonitätsstufe (oder Rating-Klasse). Bei einer oft zitierten Bewertungsskala steht dabei AAA für eine sehr gute Bonitätsstufe und D für eine schlechte. Dazwischen ermöglicht das hinzufügen von + und - eine weitere Abstufung. Es gibt allerdings keine allgemeingültige Bewertungsskala. Als mögliche Alternative ist zum Beispiel die Bewertung mittels Noten von 1 bis 6 möglich.  

Aufgrund der Änderungen durch Basel II gilt grundsätzlich, je besser das Rating-Ergebnis, umso niedriger der zu hinterlegende Eigenkapitalanteil für die Kreditgeber, die dann ihrerseits wiederum die besseren Kreditkonditionen an die Unternehmen weitergeben können.

Ratings werden also in erster Linie dazu genutzt, den Preis festzulegen, den der Kreditnehmer für Fremdkapital bezahlen muss. Das Resultat eines Ratings ist daher von entscheidender Bedeutung für ein Unternehmen. 

Zwei Formen des Ratings– intern und extern

Um das Kreditrisiko eines Unternehmens zu messen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Ein Unternehmen kann entweder auf ein externes Rating durch eine Rating-Agentur oder auf ein internes Rating durch ein Finanzinstitut zurückgreifen. In den Regelungen von Basel II sind interne und externe Ratings gleichwertig. Noch bis vor einigen Jahren wurden Ratings in Deutschland vorwiegend von Kreditinstituten durchgeführt. Externe Rating-Agenturen gab es hierzulande so gut wie keine.

Unternehmen, die ein externes Rating wünschten, mussten auf international agierende Agenturen ausweichen. In den letzten Jahren haben sich aber auch in Deutschland einige Rating-Agenturen etabliert, die externe Ratings anbieten.

Externes Rating
Das externe Rating eines Unternehmens wird durch eine unabhängige Agentur durchgeführt. Die Dauer eines solchen Ratings beträgt ca. drei Monate. Der Auftraggeber, meist das Unternehmen selbst, entscheidet über Umfang und Details der Durchführung. Das Unternehmen erhält detaillierte Ergebnisse und kann diese zu auch für andere Zwecke als die Beantragung eines Kredites, wie z.B. das Marketing, weiter verwenden. Die Entscheidung, wie das Rating-Ergebnis am Ende verwendet wird, liegt alleine beim Auftrag gebenden Unternehmen.  

Die Vorteile eines externen Ratings liegen in der Neutralität der Rating-Agentur, in der Möglichkeit, das Ergebnis vielseitig verwenden zu können und in der meist größeren Transparenz des Verfahrens.  

Ein externes Rating ist mit hohen Kosten verbunden. Sie liegen in der Regel zwischen 15.000 Euro und 50.000 Euro und sind abhängig von der Rating-Agentur, dem Umfang des Ratings und der Größe des Unternehmens. Die Kosten werden vom Auftraggeber getragen.  

Internes Rating  
Interne Ratings werden von Finanzinstituten bei der Kreditvergabe durchgeführt und kommen hier auch schon seit längerem zum Einsatz. Nach den Neuerungen durch Basel II müssen interne Ratings bestimmten Anforderungen genügen und genehmigt werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2007 werden sie regelmäßig vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen/ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft.  

Interne Ratings sind für das Unternehmen in der Regel kostenlos. Im Gegenzug erhält das geprüfte Unternehmen meist keine detaillierten Ergebnisse, weshalb eine Weiterverwendung des Ratings über die Kreditvergabe hinaus nicht möglich ist. Oftmals wird bei internen Ratings fehlende Transparenz bemängelt.

Bei der Kreditvergabe greifen Banken häufig auch dann auf eigene interne Ratings zurück, wenn bereits ein externes Rating des Unternehmens vorliegt.

Externes oder internes Rating?

Welches Rating für ein Unternehmen von Vorteil ist, lässt sich immer nur im Einzelfall entscheiden. Ein Unternehmen muss sich bei der Wahl zwischen internem und externem Rating die Frage stellen, für welchen Zweck das Rating benötigt wird. Dient es in erster Linie zur Vorlage bei einem Kreditinstitut, so ist zu prüfen, ob das Kreditinstitut das Rating-Ergebnis einer Agentur überhaupt anerkennt oder ob es in jedem Fall ein eigenes Rating durchführt.  

Zudem müssen die hohen Kosten eines externen Ratings berücksichtigt werden. Hier stellt sich in jedem Fall die Frage: Lohnen sich die Kosten? Dabei sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die entstehen, um das Rating in den Folgejahren zu aktualisieren. 

Ablauf eines Ratings und Rating-Kritierien

Ablauf
Ein Rating, egal ob intern oder extern, verläuft in mehreren Stufen: 

  • Planung des Ratings
  • Vorbereitung des Ratings
  • Auswertung der Ergebnisse
  • Ausrichtung des Unternehmens anhand der Ergebnisse 

Rating-Kriterien
Ein Rating setzt sich aus qualitativen und quantitativen Kriterien zusammen. Aus deren Gewichtung wird dann das Kreditausfallrisiko ermittelt, welches wiederum in einer Note ausgedrückt wird.  

Harte Faktoren können sein:  

  • Finanzwirtschaft
  • Branchenrisiko
  • Geschäftsprofil und Wettbewerbsposition
  • Ertragskraft
  • Kapitalanlagen und -ausstattung
  • Liquidität
  • Finanzielle Flexibilität
  • Marktanalyse
  • Produkt/ Dienstleistung 

Weiche Faktoren sind zum Beispiel:  

  • Unternehmensstrategie
  • Personalpolitik
  • Management
  • Managementqualitäten
  • Organisationsstrukturen etc. 

Bei internen Ratings, die durch Kreditinstitute durchgeführt werden, werden außerdem die Kontoführung und die Kundenbeziehung berücksichtigt.

Rating-Agenturen

Rating-Agenturen arbeiten unabhängig, um ohne externe Einflüsse zu einer Bewertung kommen zu können.

Nachdem vor einigen Jahren Kritik an der Arbeit der Agenturen aufkam, wurden im dritten Konsultationspapier zur Baseler Eigenkapitalvereinbarung vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mehrere Gütekriterien für Rating-Agenturen angeführt:  

  • Objektivität
  • Unabhängigkeit
  • Transparenz
  • Veröffentlichung
  • Ressourcen der Agentur
  • Glaubwürdigkeit 

Diese Kriterien können auch von den Unternehmen bei der Wahl einer Rating-Agentur herangezogen werden. 

In Deutschland kam es im Zuge der Einführung von Basel II zu einer Reihe von Agentur-Gründungen. Die  Anfangseuphorie ist hier aber bereits verflogen. Denn gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind externe Ratings auch eine Kostenfrage. Viele von ihnen können sich ein solches Rating gar nicht leisten. Durch die Gleichstellung von internem und externem Rating ist zudem keine direkte Notwendigkeit vorhanden, ein Rating extern durchführen zu lassen.

Die drei bekanntesten internationalen Rating-Agenturen, die in Deutschland tätig sind, sind sicherlich die amerikanischen Unternehmen "Moody´s", "Standard & Poor’s" und "Fitch". Diese Agenturen sind jedoch in erster Linie für große Unternehmen interessant.

Bei der Suche nach einer Rating-Agentur sollte die Wahl auf jeden Fall auf ein renommiertes Unternehmen fallen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Agentur die Anforderungen nach Basel II auch tatsächlich erfüllt. Nicht zuletzt sollte beim Kreditinstitut nachgefragt werden, ob das externe Rating der ausgewählten Agentur auch anerkannt wird.

Rating-Advisory

Für einen großen Teil der deutschen Unternehmen ist die Vorbereitung auf ein Rating Neuland. Für diese Unternehmen bietet sich ein Rating-Advisory an. Ein Rating-Advisor lässt sich wohl am besten mit einem Unternehmensberater mit Schwerpunkt Rating vergleichen. Als Rating-Advisor empfehlen sich zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.  

Ein Rating-Advisory bereitet systematisch auf das Rating vor. Bereits bei der Entscheidung für ein internes oder externes Rating kann diese Hilfe nützlich sein. Es unterstützt das Unternehmen sowohl bei der Planung und Durchführung des Ratings (z.B. beim Zusammenstellen der notwendigen Dokumente) als auch bei der Umsetzung der Rating-Ergebnisse.  

Ob sich der Einsatz eines Rating-Advisors für ein Unternehmen lohnt, muss individuell entschieden werden, denn natürlich ist diese Unterstützung auch mit entsprechenden Kosten verbunden.  

Nutzen eines Ratings

Ein Unternehmen kann in verschiedenen Bereichen einen Nutzen aus einem Rating ziehen. Ein gutes Rating kann sowohl Einfluss auf die Finanzierungskonditionen als auch auf das Image eines Unternehmens nehmen. Außerdem kann es einem Unternehmen auch eine bessere Position beim Aushandeln von Konditionen verschaffen. Es kann zudem dabei helfen, alternative Finanzierungsquellen zu erschließen und Informationsdefizite zwischen Geschäftspartnern abzubauen.  

Ein gutes Ergebnis kann außerdem zur Kommunikation der Bonität eines Unternehmens gegenüber 

  • Lieferanten,
  • Kunden,
  • Kooperations-/ Geschäftspartnern,
  • Mitarbeitern
  • sowie Kapitalgebern 

herangezogen werden. Zusätzlich kann es dazu eingesetzt werden, ein positives Image für das Unternehmen in der Außendarstellung zu schaffen. Das Rating kann dabei zum Beispiel als eine Art Gütesiegel dienen. Auch bei der Gewinnung neuer Kunden oder bei der Schaffung neuer Geschäftsbeziehungen kann ein gutes Rating-Ergebnis als Werbung eingesetzt werden.  

Die Ergebnisse eines Ratings zeigen außerdem Stärken und Schwächen eines Unternehmens auf und können Verbesserungsansätze liefern.

Basel II und Unternehmensgründungen

Für Selbstständige und Freiberufler ist es schwierig, einen fairen Kredit zu bekommen. Nicht zuletzt mit Basel II sind die Kredit-Möglichkeiten für Selbstständige wesentlich eingeschränkt. 

Das Kreditrisiko von jungen Unternehmen ist naturgemäß meist höher, als das bei bereits lange Jahre bestehenden Unternehmen der Fall ist. Junge Unternehmen können in der Regel weniger Sicherheiten bieten und haben auch weniger Möglichkeiten, alternative Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Außerdem kann bei jungen Unternehmen nicht auf eine bereits vorhandene Datenbasis, wie Bilanzen oder ähnliches zurückgegriffen werden. Dies erschwert das Rating eines solchen Unternehmens.

Betrachtet man diese Voraussetzungen, scheint es für Gründer im Zuge der Umsetzung von Basel II zumindest schwieriger zu werden, einen Kredit zu günstigen Konditionen zu erhalten.

Basel II Fazit

Banken haben bereits geeignete Rating-Systeme installiert und zum Einsatz gebracht. Dies bedeutet für die Kreditnehmer, dass ihre Zahlungsfähigkeit intensiver, als das bisher der Fall war, auf dem Prüfstand steht. 

Für viele Unternehmen wird das von Basel II eingeführte Rating existenzbestimmend sein. Daher ist es eine wichtige Aufgabe für die Unternehmen sich intensiv mit dem Rating auseinanderzusetzen. Dies kann im Detail bedeuten:  

  • Ausführliche Informierung über das Thema Basel II und die für das Unternehmen relevanten Inhalte.
  • Das Thema Rating muss von einem Unternehmen offensiv angegangen werden. Es ist nicht als Hindernis, sondern vielmehr als Chance zu sehen.
  • Ausbau der Kontakte zum persönlichen Ansprechpartner bei der Kredit gebenden Bank.
  • Frühzeitig Daten für das Rating zusammentragen. 

In der Umsetzung von Basel II liegen neben Risiken auch Chancen für den Mittelstand. So können Unternehmen mit guten Rating-Ergebnissen bspw. günstigere Kreditkonditionen erhalten. Daneben bringen die aus Basel II resultierenden Anforderungen auch eine höhere Transparenz im Berichtswesen und eine verbesserte Kommunikation im Unternehmen mit sich. Zudem bewirkt Basel II eine stärkere Berücksichtigung "weicher" Faktoren – bspw. Managementqualitäten, Marktpositionierung oder Kommunikationsprozesse -  in den mittelständischen Unternehmen.

Fragen und Antworten: Basel II/ Rating

  • Ist auch bei geringeren Kreditsummen ein Rating notwendig?

    Das Rating eines Unternehmens dient als Grundlage für die Kreditkonditionen. Die Höhe der Kreditsumme ist dabei nicht von Bedeuteung.

  • Wann tritt Basel II in Kraft?

    Seit dem 1. Januar 2007 gelten dann nur noch die Regelungen von Basel II. Für Bereiche, die in Basel II nicht geregelt sind, gelten weiter die Regelungen von Basel I.

     

  • Was beinhaltet Basel II?

    Basel II basiert auf drei Säulen.

    Die erste Säule (Mindestkapitalanforderungen) beinhaltet Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung von Kreditausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken. Diese Säule ist sicherlich der am meisten diskutierte Bereich von Basel II.

     

    Die zweite Säule (Ausführliche Überprüfungsverfahren) gibt eine laufende und regelmäßige Überprüfung der Banken durch die Bankenaufsicht vor.

     

    Die dritte Säule (Marktdisziplin und Offenlegung) beinhaltet die Verpflichtung der Finanzinstitute zur Offenlegung der Eigenkapitalstruktur und der eigenen Risikosituation.

  • Was ist Basel I?

    Im Jahr 1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das Konsultationspapier zur "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war die Förderung und Sicherung eines funktionierenden Bankwesens. Diese Richtlinie beinhaltete z.B. die Vorgabe, dass Kreditgeber bei Kreditvergabe diese mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenkapitalunterlegung musste dabei mindestens 8 Prozent der Kreditsumme betragen.

  • Was ist Basel II?

    Im Jahr 1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das Konsultationspapier zur "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war die Förderung und Sicherung eines funktionierenden Bankwesens. Die darin enthaltenen Regelungen wurden aber bereits nach kurzer Zeit dem immer dynamischer werdenden Finanzsystem nicht mehr gerecht. Kritiker bemängelten unter anderem, dass die Risiken der Kreditvergabe einer Bank nur unzureichend abgebildet werden und neue Finanzierungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt würden. Daher wurden die Vorgaben überarbeitet und angepasst.

     

    1999 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das "Erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung". Die darin enthaltenen Anregungen zur Reform der "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" wurden unter dem Namen Basel II bekannt. Darin war unter anderem der Vorschlag enthalten, die Eigenkapitalunterlegung durch eine risikogerechte Regelung zu verbessern.

     

    Nach weiteren inhaltlichen Änderungen wie dem Absenken der Unterlegung durch Eigenkapital bei Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, der mehrfachen Verschiebung des Termins des Inkrafttretens von Basel II und mehreren Studien zur Auswirkung der Maßnahmen, wurde im Juni 2004 die Endfassung von Basel II vorgelegt, die in EU- Recht übernommen wurde.

     

    Ab 2006 gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. In dieser Zeit werden Basel I und Basel II parallel angewendet. Seit dem 1. Januar 2007 gelten dann nur noch die Regelungen von Basel II. Für Bereiche, die in Basel II nicht geregelt sind, gelten weiter die Regelungen von Basel I.

  • Was ist der "Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht"?

    Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 von den G-10 Staaten gegründet und hat seinen Sitz in Basel. Der Ausschuss tagt viermal pro Jahr in Basel, ihm gehören zurzeit 13 Industrienationen an.´

     

    Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden oder der Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen und hat rein beratende Funktion. Der Ausschuss kann daher lediglich Empfehlungen aussprechen, die meist als Basis für die Gesetzgebung der EU dienen und so Eingang in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten finden.

     

  • Was ist ein externes Rating?

    Ein externes Rating wird durch eine unabhängige Agentur durchgeführt. Die Dauer eines solchen Ratings beträgt ca. drei Monate. Der Auftraggeber, meist das Unternehmen selbst (und nur in seltenen Fällen das Finanzinstitut), entscheidet über Umfang und Details der Durchführung. Das Unternehmen erhält detaillierte Ergebnisse und kann diese daher zu anderen Zwecken, wie z.B. das Marketing, weiter verwenden.

     

    Externe Ratings sind bisher in Europa nicht besonders weit verbreitet. Die Kosten für ein solches Rating liegen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro, abhängig von Agentur und Umfang. Die Kosten werden von den Auftraggebern getragen.

  • Was ist ein internes Rating?

    Interne Ratings werden von der (Haus-)Bank durchgeführt und dienen ebenfalls der Prüfung der Bonität eines Unternehmens. Interne Ratings sind für das Unternehmen in der Regel kostenlos. Im Gegenzug erhält das geprüfte Unternehmen meist keine detaillierten Ergebnisse. Daher ist eine Weiterverwendung des Ratings über die Kreditvergabe hinaus kaum möglich.

     

    Interne Ratings wurden auch schon vor Basel II durchgeführt, mit der Einführung von Basel II sind aber die Anforderungen an ein internes Rating gestiegen. Kreditinstitute müssen ihre Bewertungsverfahren nun auch von den zuständigen Aufsichtsbehören genehmigen lassen.

  • Was ist ein Rating-Advisory ?

    Ein Rating-Advisory bereitet systematisch auf das Rating vor. Es unterstützt bei der Planung und hilft die notwendigen Dokumente zusammenzutragen. Als Rating-Advisor empfehlen sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.

     

    Ein Rating-Advisor kann ein Unternehmen bei der Entscheidung für ein internes oder externes Rating unterstützen. Er hilft bei der Vorbereitung auf das Rating, indem er die notwendigen Unterlagen zusammenstellt und er kann auch bei der Umsetzung der Rating-Ergebnisse mitwirken.

  • Was sind Rating-Agenturen?

    Rating-Agenturen arbeiten unabhängig, um ohne externe Einflüsse (unabhängig und unbestechlich) zu einer Bewertung kommen zu können. Sie beurteilen anhand verschiedener Kriterien die Bonität eines Unternehmens. Rating-Agenturen sind private Unternehmen.

     

    In Deutschland kam es im Zuge der Einführung von Basel II zu einer Reihe von Agentur-Neugründungen. Es gibt auch internationale Rating-Agenturen, die in Deutschland tätig sind. Die drei bekanntesten sind sicherlich die amerikanischen Unternehmen "Moody´s", "Standard & Poors" und "Fitch". Diese Agenturen sind jedoch eher für große Unternehmen interessant.

  • Was versteht man unter dem Begriff "Rating"?

    Als Rating wird im Bankenwesen die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Bonität eines Unternehmens bezeichnet (Der englische Begriff Rating bedeutet (Ein-)Schätzung oder Beurteilung). Mit der Umsetzung von Basel II werden Ratings nun aufsichtsrechtlich relevant und haben einen erheblichen Einfluss auf die Konditionen der Kreditvergabe.

     

    Bei einem Rating werden neben „harten“ Faktoren, wie z.B. einem Jahresabschluss, auch „weiche“ Faktoren, wie z.B. die Managementqualität oder die Strategie, berücksichtigt. Als Ergebnis eines Ratings erhält man eine Einordnung in eine Bonitätsstufe (oder Rating-Klasse). Die Bezeichnungen der Stufen variieren zwischen den Rating-Agenturen. Dabei gilt, je höher die Stufe, desto höher die Sicherheit für das Finanzinstitut und desto niedriger der zu hinterlegende Eigenkapitalanteil.

  • Welche Aufgaben hat der "Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht"?

    Die Aufgabe des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht besteht darin, im internationalen Bankensystem einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der Insolvenz der Finanzinstitute zu reduzieren.

  • Welche Auswirkungen hat Basel II auf Existenzgründungen und junge Unternehmen?

    Ob und inwieweit sich die Regelungen von Basel II auf Existenzgründungen auswirken, ist noch nicht abzusehen. Es lassen sich aber durchaus mögliche Tendenzen aufzeigen.

     

    Das Kreditrisiko von jungen Unternehmen ist in der Regel höher als das bei älteren Unternehmen der Fall ist. Außerdem können junge Unternehmen nur wenige Sicherheiten bieten und haben meist keine Möglichkeiten auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten zurückzugreifen.

     

    Hinzu kommt, dass bei einem jungen Unternehmen nicht auf eine bereits vorhandene Datenbasis, wie Bilanzen oder ähnliches zurückgegriffen werden kann. Dies erschwert das Rating eines solchen Unternehmens.

     

    Betrachtet man diese Voraussetzungen, scheint es für Existenzgründer im Zuge der Umsetzung von Basel II zumindest schwieriger zu werden, einen Kredit zu günstigen Konditionen zu erhalten.

  • Wer eignet sich als Rating-Advisor?

    Um sich auf ein internes Rating vorzubereiten, empfiehlt es sich einen Steuerberater o.ä. als Advisor heranzuziehen. Sinnvoll ist es, jemanden hinzuzuziehen, der mit dem Unternehmen vertraut ist.

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