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Betriebliche Zusatzleistungen

Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter mit Zahnzusatzversicherungen binden

Quelle: Fotolia. com © Kalinovskiy

Dass die gesetzlichen Gesundheitsleistungen durch die Gesundheitsreform in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, ist kein Geheimnis. Arbeitnehmer können mittlerweile lediglich eine Grundversorgung erwarten, weshalb private Vorsorge zu einem unverzichtbaren Gut avanciert ist. Unternehmer können sich dieses Defizit hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung zunutze machen: Mit betrieblichen Zusatzleistungen wie einer Zahnzusatzversicherung steigern sie ihre Arbeitgeber-Attraktivität und können Mitarbeiter verstärkt an sich binden. Worauf dabei zu achten ist, wird hier thematisiert.

Arbeitnehmer wünschen sich Zusatzversicherungen

Aufgrund der Tatsache, dass Versicherte seitens der gesetzlichen Krankversicherung immer schlechter gestellt sind, bevorzugen Arbeitnehmer vermehrt Betriebe, die sich dahingehend bereiterklären Zusatzleistungen für ihre Belegschaft zu übernehmen. Unternehmen haben deshalb die Chance sich durch das Angebot von derartigen Extras konkret von Mitbewerbern abzuheben. Die Zahnzusatzversicherung ist eine der Zusatzleistungen, die bei der Belegschaft gut ankommt. Wie eine Umfrage unter 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland durch die Süddeutschen Krankenversicherung ergeben hat, wünschen sich 84 Prozent der Arbeitnehmer eine Zahnzusatzversicherung von ihrem Arbeitgeber. Das Ratgeberportal zahnzusatzversicherungen-vergleich.com, das einen unabhängigen Versicherungsvergleich erlaubt, führte in Zusammenarbeit mit dem Online-Marktforschungsinstitut promio.net im April 2016 eine repräsentative Umfrage unter 1.029 Teilnehmern durch. Diese Umfrage kam zu ähnlichen Ergebnissen: Knapp 24 Prozent er Befragten gaben an, bislang zwar noch keine Zahnzusatzversicherung zu haben, ein solches Produkt aber im nächsten halben Jahr abschließen zu wollen. Knapp 40 Prozent gaben als Grund dafür, warum sie noch keine Versicherung abgeschlossen haben an, dass sie sich diese nicht leisten können. Rund 30 Prozent gaben sogar zu, nicht zu wissen, welche Leistungen relevant sind. Diese Umfrageergebnisse bestätigen, dass Arbeitgeber ihrer Belegschaft mit der Übernahme einer Zahnzusatzversicherung eine wichtige Gesundheitsleistung präsentieren können. Mit der Zahlung der Zusatzversicherung leisten Betriebe einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Absicherung ihrer Mitarbeiter, was heutzutage nicht selbstverständlich ist und daher einen elementaren Faktor hinsichtlich der Arbeitgeberattraktivität darstellt.

Gleichzeitig können Arbeitgeber dazu beitragen, dass Arbeitnehmer bezüglich Zahnbehandlungen finanziell entlastet werden. Während gesetzlich Versicherte bei kieferorthopädischen Behandlungen sowie Zahnersatz von den gesetzlichen Krankenkassen lediglich mit einem Zuschuss von 50-60 Prozent rechnen können und den Rest der Zahnarztrechnung selbst finanzieren müssen, sind außerdem starke Einbußen hinsichtlich der allgemeinen Leistungen hinzunehmen. „Übrig geblieben ist nur der sogenannte Grundschutz, wie das Entfernen von Karies und das Füllen der so entstandenen Löcher mit dem preiswertesten Material, Wurzelkanalbehandlungen in der günstigsten Durchführungsmethode oder das Ziehen von Zähnen und deren ersetzen durch die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform (sog. Regelversorgung)“, erklärt Diplom-Volkswirt Lars Weiland, Geschäftsführer der Vorsorgedienst Deutschland GmbH und Betreiber der Internetplattform zum Zahnzusatzversicherungen-Vergleich.

 

Patienten, die bessere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, brauchen entweder eine Zahnzusatzversicherung oder müssen für die Extrakosten selbst aufkommen.

Tipps zur Auswahl von Zahnzusatzversicherungen

Arbeitgeber, die eine Zahnzusatzversicherung für ihre Mitarbeiter anbieten möchten, müssen sich sorgfältig mit der Auswahl geeigneter Tarife auseinandersetzen. Es gibt einige entscheidende Faktoren, um Arbeitnehmern vorteilhafte Lösungen anbieten zu können. Einige der wichtigsten Punkte sind dabei:

  • Leistungen: Die vertraglichen Elemente zu Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind bei Zahnzusatzversicherungen ausschlaggebend. Bei Zahnersatz sind weitere wichtige Punkte zu prüfen, wie zum Beispiel die Erstattungshöhe für Implantate und Inlays sowie Begrenzung der Implantat-Anzahl. Zudem muss geklärt sein, ob bei Implantat-Leistungen auch Kosten für den Knochenaufbau inbegriffen sind. Zum Beitrag rät Versicherungsexpertin Bianca Boss vom Bund der Versicherten gegenüber ndr.de: "Wenn man so eine Versicherung abschließt, sollte man sich nicht vom Beitrag leiten lassen. Denn ein günstiger Beitrag bedeutet meist auch schlechte Leistungen."
  • Vorerkrankungen: Entscheidend beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist, dass Vorerkrankungen im Rahmen der eventuell anfallenden Gesundheitsfragen korrekt und ehrlich angegeben werden. Alternativ können Tarife ohne Gesundheitsfragen gewählt werden. Generell sind Angebote mit Komplettschutz bei Erwachsenen sinnvoll. Allerdings muss auch hier sorgfältig geprüft werden, welche Leistungen abgesichert sind.
  • Wartezeit: Einige Versicherer sehen eine Wartezeit in ihren Verträgen vor. Für Versicherte heißt das, dass sie nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht selten mehrere Monate warten müssen, bis sie tatsächlich von den Zusatzleistungen profitieren. Arbeitgeber sollten sich für Alternativen ohne Wartezeit entscheiden, damit das Personal unmittelbar abgesichert ist.
  • Ältere Arbeitnehmer: Bei älteren Arbeitnehmern können Zahnzusatzversicherungen Sinn machen, die den Fokus auf Zahnersatz legen. Hierbei sollte auf Leistungshöhe und Versorgungsformen geachtet werden. Zahnersatz wie Vollkeramikkronen oder Implantate sind nicht immer ausreichend vom Versicherungsschutz umfasst.
  • Leistungsausschlüsse: Einige Versicherer bauen in ihre Verträge Leistungsausschlüsse ein. Arbeitgeber sollten sich diese vertraglichen Bestandteile genau anschauen.
  • Kostenerstattung: Bei empfehlenswerten Versicherungen bezieht sich die Höhe der Bezuschussung auf die Gesamtsumme der Zahnarztrechnung. Es gibt aber auch Tarife mit anderen Zuschussregelungen, bei denen sich der Zuschuss auf den Eigenanteil oder den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.

Weitere Tipps zur Auswahl von Zahnzusatzversicherungen inklusive Empfehlungen zu den minimalen Leistungsgrenzen hat das ZDF in folgender Sendung erläutert:

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Weitere Ideen für Zusatzleistungen zur gesundheitlichen Vorsorge

Neben der Zahnzusatzversicherung haben Arbeitgeber weitere Möglichkeiten, um die gesundheitliche Vorsorge ihrer Mitarbeiter zu optimieren. Das Spektrum reicht von freiwilliger Zahlung von Massagen über betriebliche Krankenversicherungen bis hin zur Einrichtung von Ruheräumen. Beim Abschluss von Zusatzleistungen sollten Arbeitgeber Rahmenverträge mit den Versicherern vereinbaren und keine Einzelverträge. Das spart sowohl Zeit als auch eine Menge Geld.

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Quellennachweise: Bild Expertenteam über Vorsorgedienst Deutschland GmbH

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