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Gesamtüberblick

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder Vierte wird vor dem Rentenalter berufsunfähig, doch nur zehn Prozent davon sind dagegen versichert. Für alle nach 1961 Geborenen besteht kein staatlicher Versicherungsschutz. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind unter anderem psychische Erkrankungen und Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln oder Knochen.

Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Erstens: Der Staat hilft im Falle einer Berufsunfähigkeit kaum noch. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch eine Mini- Rente und auch die nur bei Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie noch keine fünf Jahre lang in die gesetzliche Sozialversicherung einbezahlt haben, gibt es für Sie noch nicht einmal diese staatliche Unterstützung.
Zweitens: Dem Verlust der Arbeitskraft folgt in den meisten Fällen der Verlust der wesentliche Verdienstmöglichkeit.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit muss also eigenverantwortlich abgesichert werden. 

Was ist Berufsunfähigkeit?

Bereits jeder Vierte kann heute aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausführen. Die häufigsten Ursachen hierfür sind psychische Erkrankungen und Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln oder Knochen. Grundsätzlich besteht das Risiko einer Berufsunfähigkeit wegen Unfall oder aus gesundheitlichen Gründen in jedem Beruf. Besonders gefährdet sind allerdings Berufe, bei denen schwere körperliche Arbeiten verrichtet werden oder in denen seelisch stark belastende Tätigkeiten ausgeübt werden. Daher ist das Gesundheitsrisiko oder die Unfallgefahr für Handwerker natürlich höher als für freiberuflich Selbständige. Besondere Risiken bestehen jedoch auch für Menschen mit Vorerkrankungen und für Extremsportler.

Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zugleich Erwerbsunfähigkeit. Wer wegen eines Bandscheibenschadens nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ist oft noch in der Lage, als Verkäufer im Fachhandel zu arbeiten. In vielen Fällen eines gesundheitsbedingten Zwangsausstiegs aus dem alten Beruf ist es jedoch sehr schwer, sich auf die Anforderungen einer neuen Tätigkeit einzustellen bzw. angemessene Arbeit zu finden.

Mangelhafte staatliche Absicherung

Bei Berufsunfähigkeit greift keine staatliche Rente. Für alle ab 1961 Geborenen wurde die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt. Die Höhe der in beiden Fällen spärlichen staatlichen Unterstützung hängt davon ab, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können - in irgendeiner Tätigkeit.

Bei einem früheren Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro bekommt man im Falle der  Erwerbsunfähigkeitsfall nur die halbe Rente von ca. 475 Euro, wenn man noch mehr als drei Stunden täglich irgendwie arbeitsfähig ist. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist – Achtung! in einer beliebigen Tätigkeit – erhält gar keine Unterstützung. Den vollen Satz von rund 945 Euro gibt es nur, wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann. Alle drei Jahre werden die Voraussetzungen durch eine wiederholte Leistungsprüfung gecheckt.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist also – zumindest in vielen Berufsgruppen - unabdingbar und günstiger zu haben, als viele denken.

Ermittlung der Versorgungslücke

Nun stellt sich jedoch die Frage, wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall sein sollte?

Zunächst sollten Sie sich bei dem Rentenversicherungsträger über die Höhe der Ihnen zustehenden gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente informieren. Dazu addieren Sie alle sonstigen Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, soweit vorhanden. Die Summe der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente und der sonstigen Einkünfte abzüglich Ihres bisherigen Einkommens ergibt Ihre Versorgungslücke, die mindestens durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen ist.

Beachten Sie jedoch, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nur den Zeitraum abdeckt, in dem man normalerweise erwerbstätig ist, also bestensfalls bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Bei Eintritt in den Ruhestand ab dem 65. oder 67. Lebensjahr fallen diese Leistungen somit weg. Auch für den nachfolgenden Zeitraum will vorgesorgt sein. Um das Inflationsrisiko abzudecken, bieten viele Versicherer eine dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung an. Im Versicherungsfall steigt die Rente dann Jahr für Jahr. 

Wie findet man die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

1. Eingeschränkte Vergleichsmöglichkeiten
Für den Laien ist es sehr schwierig, den richtigen Vertrag zu finden, da sich verschiedene Gesellschaften und Tarife nur eingeschränkt vergleichen lassen. Die Preise und die Leistungen unterscheiden sich jedoch oft erheblich. Hier ist also die Beratung durch einen Experten unbedingt notwendig. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne individuelle und fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen.

Die Höhe der Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen in erster Linie von folgenden Faktoren ab:

  • das Leistungsspektrum des Versicherers
  • die individuellen Vertragsbedingungen
  • das persönliche Risiko; die Versicherer teilen ihre Kunden nach ihrer beruflichen Tätigkeit in verschiedene Risikogruppen ein. Akademiker mit Schreibtischjob, Ärzte oder Architekten zahlen in der Regel am wenigsten.

Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch nicht nur auf den Preis zu achten, sondern ebenso auf die Vertragsbedingungen.

2. Kombiverträge
Viele Versicherer bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Kapital- oder Risikolebensversicherung, in Verbindung mit einer staatlich geförderten privaten Rentenversicherung ("Riester-Rente") oder auch zusammen mit einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge an.

Ein solcher Kombivertrag ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die zusätzliche Lebensversicherung ohnehin benötigt wird und beide Produkte zusammen günstiger sind als einzeln.

Wichtige Vertragspunkte im Einzelnen

1. Laufzeit
Die Laufzeit sollte mindestens bis zum 55. Lebensjahr vereinbart werden, eher sogar länger.

2. Dynamisierung
Grundsätzlich wird eine feste monatliche Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, z.B. 2.000 Euro. Bei vielen Versicherern kann zusätzlich eine regelmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart werden, so dass dadurch auch die Höhe der Rentenansprüche von Jahr zu Jahr steigen.

3. Risikozuschläge
Akzeptieren Sie im Falle einer aktuellen Erkrankung besser einen Risikozuschlag seitens des Versicherers anstatt einen vollständigen Vertragsausschluss zu riskieren. Vereinbaren Sie jedoch schriftlich, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

4. Berufswechsel
Die meisten Versicherer machen im Falle des Berufswechsel den Versicherungsschutz davon abhängig, dass Sie diesen während der Vertragslaufzeit unverzüglich angezeigt haben. Ihr Beruf sollte jedoch auch während eines Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau oder Hausmann ist man nur beschränkt geschützt.

5. Nachversicherungsgarantie
Der Vertrag sollte die Möglichkeit einer Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit Sie die Rente bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos anpassen können. Weitere  Anlässe hierzu können sein: Erwerb einer eigengenutzten Immobilie, Abschluss der Berufsausbildung und Berufseinstieg, berufliche Veränderung oder Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit.

6. Möglichkeit der Beitragsfreistellung
Viele Anbieter führen die Versicherung beitragsfrei weiter, wenn der Beitrag – etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, bei unregelmäßigen Einkünften oder wegen Kindererziehungszeiten – zeitweise nicht bezahlt werden kann. Der Berufsunfähigkeitsschutz bleibt dann auf Basis der bislang gezahlten Beiträge bestehen. Manche Versicherer verlangen danach allerdings eine erneute ärztliche Untersuchung und behalten sich vor, während der Freistellung eingetretene Gesundheitsrisiken vom Versicherungsschutz auszuschließen.

7. Überschußbeteiligung
Die Höhe der Beitrage hängt auch von der Art der Überschussbeteiligung des Versicherers ab: Unterschieden werden drei Varianten:

•    Bonussystem
•    Beitragsverrechnung
•    verzinsliche Ansammlung

Beim Bonussystem legt der Versicherer die Überschüsse an, um sie im Ernstfall für die Erhöhung der Rente zur Verfügung zu stellen.
Die Mehrzahl der Anbieter praktiziert eine Beitragsverrechnung: Bei den meisten Versicherern wird die durch Anlage des Kapitals erwirtschafteten Überschüsse jährlich dem Beitrag gutgeschrieben. Die zugeteilten Überschüsse werden also dazu verwendet, die Beiträge niedrig zu halten. Von einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse mit Auszahlung zum Vertragsende in einer Summe wird von vielen Experten abgeraten.

8. Karenzzeit
Viele Versicherer leisten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf einer sogenannten Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Eine solche Wartezeit mindert in der Regel die Höhe des monatlichen Beitrages. Eine Karenzzeit sollten Sie jedoch nur dann vereinbaren, wenn Sie während dieses Zeitraums anderweitig abgesichert sind oder über genügend Ersparnisse verfügen, um die Karenzzeit aus eigenen Mitteln überbrücken zu können.

9. Stundung der Beiträge während der Prüfung der Berufsunfähigkeit
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen, sobald der Versicherer eine Berufsunfähigkeit anerkennt und daraufhin Rentenleistungen erbringt. Die genaue Feststellung der BU kann sich jedoch erheblich in die Länge ziehen. Bereits stunden Achten Sie darauf dass der Versicherungsvertrag vorsieht, dass die Beiträge schon während der Prüfung der Berufsunfähigkeit zinslos gestundet werden. Wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt, müssen Sie die Beiträge dann jedoch nachentrichten.

10. Staffelungsmöglichkeiten
In der Regel leisten die Versicherer ab einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.

Alternativ kann jedoch auch eine derartige Staffelung vereinbart werden, dass die Rente ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit anteilig und bei höherem Grad zu 100 Prozent geleistet wird.

Zum Beispiel wird bei einer 25/ 75 Prozent-Staffelung ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente in Höhe dieses Grades geleistet, ab einem BU-Grad von 75 Prozent erhält man die volle Rentenleistung. ---NEUE-SEITE---Hier lauern die Gefahren

1. Abstrakte Verweisung
Manche Versicherungsbedingungen enthalten die Klausel, dass der Kunde keine Leistungen erhält, wenn er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch in einer anderen - hinsichtlich Einkommen und sozialer Stellung vergleichbaren - Tätigkeit arbeiten kann, unabhängig davon, ob er eine solche Stelle findet oder nicht.

2. Arztanordnungsklauseln
In manchen Vertragsbedingungen wird vorgeschrieben, dass der Versicherte die Behandlungsvorschläge eines vom Versicherer beauftragten Arztes annehmen muss (z.B. Operationen, Medikamente, stationäre Heilbehandlungen), anderenfalls der Anspruch auf die Rente erlischt. Diese Klausel ist nicht akzeptabel.

3. Rücktrittsklauseln
Versicherer können gemäß der meisten Versicherungsbedingungen fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag – absichtlich oder versehentlich – falsch beantwortet hat. Ein unbefristetes Rücktrittsrecht in diesen Fällen sollte man nicht unterschreiben.

Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass im Versicherungsantrag konkrete Fragen nach genau definierten Erkrankungen gestellt werden, z.B. "Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines Bandscheibenvorfalls in ärztlicher Behandlung gewesen?". Fragen zu Krankenhausaufenthalten sollten sich höchstens auf die vergangenen zehn Jahre beziehen, Fragen zu Arztbesuchen oder erlittenen Erkrankungen höchstens auf die letzten fünf Jahre.

4. Anzeigepflichten bei Berufswechsel
Einige Versicherer fordern eine sofortige Mitteilung über einen Berufswechsel. Bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht wird der Versicherungsschutz mit der Begründung ausgeschlossen, dass der tatsächlich ausgeübte Beruf von erheblicher Bedeutung für das Versicherungsrisiko gewesen sei.

Ein Berufswechsel kann zu Nachprüfungsverfahren, höheren Beiträgen oder sogar zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen.

Bei kundenfreundlichen Versicherern braucht ein Berufswechsel dagegen gar nicht mitgeteilt zu werden und die Versicherung bleibt in jedem Fall zu den ursprünglichen Bedingungen bestehen.

5. Nachweispflichten
Die  Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wird an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Manche Versicherer leisten nur, wenn der Versicherungsnehmer eine "voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit" nachweist. In anderen Fällen ist es ausreichend, wenn eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten ärztlich prognostiziert wird. Bei einigen Versicherern reicht es sogar aus, wenn ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass sechs Monate lang eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Viele Unternehmen erkennen die Berufsunfähigkeit ohne weitere Prüfung an, wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine Erwerbsunfähigkeitsrente leistet.

6. Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer in der Regel unverzüglich mitgeteilt werden. Bei verspäteter Meldung leisten viele Versicherer erst ab dem Monat, in dem die Meldung erfolgt ist. Verspätete Meldungen sind jedoch häufig,  weil zunächst die Rentenentscheidung des gesetzlichen Versicherungsträgers abgewartet wird die Krankengeldleistung des Krankenversicherers noch läuft.

Kundenfreundliche Versicherer leisten deshalb unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung bis zu drei Jahre rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

7. Befristung der Versicherungsrente
Viele Versicherer erkennen die Berufsunfähigkeit grundsätzlich nur noch befristet an. Einige Unternehmen verzichten jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Befristung und gewähren die Rente nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit unbefristet bis zum Ende der Vertragsdauer. Viele Versicherer verzichten außerdem auf eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die private Erwerbsunfähkeitsversicherung, der sogenannte Dread-Disease-Schutz oder auch die private Unfallversicherung zu nennen. Einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz ersetzen sie jedoch nicht.

1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Wie die gesetzliche Rentenversicherung leistet die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur bei echter Erwerbsunfähigkeit,  also dann, wenn der Betroffene aufgrund eines sehr schlechten Gesundheitszustandes überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Das kommt sehr selten vor.

Sinnvoll ist ein privater Erwerbsunfähigkeitsschutz allenfalls für Menschen in der Ausbildung und somit ohne konkreten Beruf. Eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jedoch möglich sein.

2. Dread-Disease-Versicherung
Diese Versicherung schützt bei konkreten schweren Krankheiten. Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust.

Umfassende Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen.

Mit dem richtigen Vertrag kann man bis zu 40 Krankheiten versichern.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt sofort eine vereinbarte Versicherungssumme, sobald die versicherte Krankheit diagnostiziert wird.

3. Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt bei Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls einen Einmalbetrag, dessen Höhe vom Grad der zurückbleibenden Behinderung abhängt.

Individuell kann anstatt der Einmalzahlung auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Beitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beachten Sie jedoch, dass 90 Prozent aller Fälle auf eine Krankheit zurückgehen und nicht auf einem Unfall beruhen. Die Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher nicht ersetzen, allenfalls ergänzen.

Autor: Udo Schwerd

Rechtsanwalt Udo Schwerd (Google+) ist spezialisiert auf die individuelle Beratung von Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern und vermögenden Privatleuten. An erster Stelle steht hierbei die umfassende steuerliche und gestalterische Beratung.

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