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Unternehmens-Check

Unternehmens-Check

Der Unternehmens-Check im Vorfeld einer Unternehmensübertragung erfolgt in der Regel durch eine sogenannte Due Dilligence. Der Begriff stammt aus dem amerikanischen Kapitalmarktrecht und lässt sich am ehesten mit der "Im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" übersetzen.



Ziel der Due Dilligence ist es, beim Zielunternehmen verborgene Risiken und Chancen zu finden. Die Due Dilligence dient damit hauptsächlich der Informationsfindung für den potenziellen Erwerber beziehungsweise Übernehmer, damit dieser sich ein möglichst genaues und abschließendes Bild von dem zu übernehmenden Unternehmen machen kann. Um dies zu gewährleisten, wird die Due Dilligence zumeist von einem kompletten Team, welches aus Mitarbeitern des potenziellen Interessenten und externen Beratern wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern besteht, durchgeführt.

Um sich ein möglichst genaues Bild von dem Zielunternehmen zu machen, findet die Due Dilligence auf verschiedenen Gebieten durch jeweilige Spezialisten statt. Anzuführen sind hier insbesondere:

  • Wirtschaftliche Due Dilligence (Prüfung der Vermögenslage des Unternehmens)
  • Juristische Due Dilligence (Prüfung von Rechtstrukturen und Haftungsrisiken) 
  • Steuerliche Due Dilligence (zum Beispiel Prüfung des Risikos möglicher Steuernachzahlungen) 
  • Bilanzielle Due Dilligence (zum Beispiel Ermittlung des Unternehmenswertes) 
  • Umweltbezogene Due Dilligence (Prüfung von möglichen Umweltrisiken)

Das Ergebnis der Due Dilligence wird regelmäßig in einem Due Dilligence Report festgehalten, in dem die jeweiligen Prüfer den Gegenstand ihrer Prüfung erläutern und die gefundenen Ergebnisse präsentieren.

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