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Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Den Ausgangspunkt für die Berechnung der Steuerschuld bildet der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser wird dann durch diverse Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Daraus ergibt sich der maßgebende Gewerbeertrag. Aus diesem Gewerbeertrag wird zunächst gegebenenfalls der Freibetrag abgezogen.

Dann erst wird die sogenannte Steuermesszahl (sie beträgt für alle Gesellschaftsformen 3,5 Prozent) angewandt und so der entsprechende Steuermessbetrag ermittelt. Diesen Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde ihrem "Hebesatz". Aus dieser Rechnung ergibt sich die zu bezahlende Gewerbesteuer. Da die Gemeinden den Hebesatz  selbst bestimmen (die untere Grenze für den Hebesatz ist auf  200 festgesetzt), fällt die Gewerbesteuer je nach Höhe des Hebesatzes regional unterschiedlich aus.

Mit dem Hebesatz haben Gemeinden ein Instrument, um ihre Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu bestimmen.

Ausführliche Informationen zum Hebesatz finden Sie hier.

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