<< Themensammlung Abgeltungssteuer

Welche Vorteile bietet die Abgeltungssteuer?

Personen mit einem höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent "sparen" sich ab nächstem Jahr die Differenz zwischen persönlichen Steuersatz und dem Steuersatz der Abgeltungssteuer.

Inländische Kapitalerträge sind durch die Abgeltungssteuer vollständig abgegolten und müssen somit nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Steueraspekte, die in den letzten Jahren immer schwieriger und umfassender wurde und somit immer kompliziertere steueroptimierte Anlagen hervorbrachte, treten bei der Kapitalanlage in den Hintergrund. Die Abgeltungssteuer führt wieder zu einem leichteren Vergleich von Kapitalanlagen, da bei Nichtnutzung der Veranlagung Steueraspekte eine nur noch untergeordnete Rolle spielen.

Der Kontenabruf nach § 93 AO (Abgabenordnung) in seiner jetzigen Form entfällt durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Die Kontenabrufmöglichkeit besteht ab 01. Januar 2009 nur noch in Ausnahmefällen.

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