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Was passiert mit Veräußerungsgewinnen aus offenen Immobilienfonds?

Diese unterliegen ab dem 1. Janaur 2009 wie alle anderen Fonds der Abgeltungssteuer.

Inländische Mieterträge der offenen Immobilienfonds unterliegen somit in Zukunft auch der Abgeltungsteuer. Ausländische Mieterträge dagegen werden normalerweise im Ausland versteuert. Veräußerungsgewinne bei deutschen Immobilien können, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Fonds war, steuerfrei ausgeschüttet werden.

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