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Mitbestimmung auf Unternehmensbene

Mitbestimmung auf Unternehmensebene

Ziel der Unternehmensmitbestimmung ist die Beteiligung der Arbeitnehmer eines Betriebes an den Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in einem Unternehmen. Institutionell umgesetzt wurde diese Mitbestimmung durch die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.



In Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit mindestens 500 Mitarbeitern werden 1/3 der Aufsichtsratsposten von Mitarbeitern besetzt. Hat eine Kapitalgesellschaft mehr als 2.000 Mitarbeiter, so stellen die Mitarbeiter die Hälfte der Aufsichtsräte. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden von der Belegschaft gewählt, wobei die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften ein besonderes Vorschlagsrecht für einen Teil der Sitze haben. Diese Sitze werden daher meist an externe Funktionäre vergeben.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates gleichgestellt und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

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