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Topographien

Nach dem Halbleiterschutzgesetz können sogenannte Topographien, das sind dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, beispielsweise Mikrochips, geschützt werden. Keine Rolle spielt hierbei die technische Funktion oder der materielle Aufbau eines Halbleitererzeugnisses. Es geht ausschließlich um dessen geometrische Gestaltung. Die Anmeldung einer Topographie beim DPMA erfolgt durch Einreichen eines Antrags auf Eintragung des Schutzes der Topographie in ein entsprechendes Register, die Rolle für Topographien.


Neben dem Antrag auf Eintragung muss die Anmeldung Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topographie enthalten. Geeignet hierzu sind Zeichnungen oder Fotografien, beispielsweise Layouts oder Masken. Wie beim Gebrauchsmuster führt das DPMA vor der Eintragung keine materiell-rechtliche Prüfung der angemeldeten Topographie durch. Der Schutz einer Topographie dauert zehn Jahre. Über weitere Einzelheiten informiert das "Merkblatt für Topographieanmelder", das zusammen mit den notwendigen Formularen bei der Auskunftstelle im Deutschen Patent- und Markenamt kostenlos angefordert werden kann.



Copyright © 2004 Deutsches Patent- und Markenamt.

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